Pfüb § 850d ZPO
Verfasst: 15.08.2019, 10:03
Hallo,
ich habe hier ein Unterhaltsverfahren wo wir in der Auskunftsstufe versucht haben ein Zwangsgeld gegen den Gegner zu vollstrecken und er hat die Vermögensauskunft abgegeben. Darin steht sein Arbeitgeber und, dass er 1.300,00 Euro netto verdient. Zwischenzeitlich hatten wir einen Zahlungsantrag gestellt und einen Titel über den Mindestunterhalt ist ergangen weil der Gegner nicht reagiert hat. Jetzt würde ich gerne ein vorläufiges Zahlungsverbot mit Pfüb an den Arbeitgeber machen und die Pfändungsfreigrenze runter setzen lassen. Kann mir jemand sagen wie ich das mache? Kann ich das über den Pfüb machen oder stelle ich da einen gesonderten ANtrag bei Gericht?
Vielen Dank im Voraus!
ich habe hier ein Unterhaltsverfahren wo wir in der Auskunftsstufe versucht haben ein Zwangsgeld gegen den Gegner zu vollstrecken und er hat die Vermögensauskunft abgegeben. Darin steht sein Arbeitgeber und, dass er 1.300,00 Euro netto verdient. Zwischenzeitlich hatten wir einen Zahlungsantrag gestellt und einen Titel über den Mindestunterhalt ist ergangen weil der Gegner nicht reagiert hat. Jetzt würde ich gerne ein vorläufiges Zahlungsverbot mit Pfüb an den Arbeitgeber machen und die Pfändungsfreigrenze runter setzen lassen. Kann mir jemand sagen wie ich das mache? Kann ich das über den Pfüb machen oder stelle ich da einen gesonderten ANtrag bei Gericht?
Vielen Dank im Voraus!