Vornahme einer Handlung, 887 ZPO, evtl. Versteigerung?

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Katie
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#1

15.08.2019, 07:50

Hallo,
ich bräuchte mal Eure Hilfe.
Sachverhalt: Ein Autohändler stellt auf dem Grundstück unserer Mandantin immer Fahrzeuge ab, im Durchschnitt 30 Stück.
Wir haben jetzt einen Titel mit folgendem Tenor: "Der Beklagte wird verurteilt, sämtliche Fahrzeuge von dem Grundstück der Klägerin....zu entfernen."
Ich weiß, dass man das nach § 887 vollstrecken könnte, ist jedoch mit enormen Kosten verbunden.
Nun hat uns gegenüber ein GV angedeutet, dass es evtl. möglich wäre, dass der GV die Fahrzeuge quasi in Besitz nimmt und versteigert (Papiere zu beschaffen wäre nicht das Problem). Aber Genaues weiß er dazu auch nicht.
Ich habe jetzt schon mal selbst recherchiert (u.a. auch mal bei 885 und 825 ZPO gelesen), bin aber nicht schlauer geworden.
Hat hier irgendjemand eine Idee?
Danke schon mal.
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paralegal6
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#2

15.08.2019, 15:11

Bekommt ihr denn auch Geld vom Schuldner oder geht es rein um die Entfernung?

Ansonsten steht ja in 887 : so ist der Gläubiger von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges auf Antrag zu ermächtigen, auf Kosten des Schuldners die Handlung vornehmen zu lassen. Also Antrag!
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Feldhamster
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#3

15.08.2019, 17:48

Ich tendiere auch zu 887 ZPO, da es nach deiner Schilderung nur um die Entfernung geht.
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Soenny
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#4

15.08.2019, 19:50

Und auf jeden Fall an den Antrag auf Vorschuß zur Vornahme der Handlung denken, § 887 Abs. 2 ZPO ;)
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Katie
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#5

16.08.2019, 07:39

Danke für die Antworten. Ja, es geht nur um die Entfernung.
Aber wenn ich jetzt nachdenke, könnte ich ja evtl. über den 887, wenn ich den Vorschuss festgesetzt habe (hab dran gedacht, aber trotzdem danke für den Hinweis), doch eine Versteigerung hinbekommen, weil ich ja dann einen "Zahlungstitel" habe. Oder sehe ich das jetzt falsch?
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