Zahlung vor Erlass PfÜ

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
hefalumpine
Forenfachkraft
Beiträge: 165
Registriert: 20.02.2007, 17:28
Beruf: gepr. ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#1

14.08.2019, 11:31

Hallo,

kaum ist Chefin im Urlaub hab ich gleich eine blöde Sache auf dem Tisch; meine Vollstreckungszeiten sind ewig her und deshalb bin ich total verunsichert:

Ich habe im Forum gesucht aber nichts passendes gefunden; sollte ich es übersehen habe, bitte ich um Nachsicht:

Wir haben PfÜ beantragt, Kostenanforderung wurde bezahlt; lt. Geschäftsstelle liegt die Akte bei Rechtspflegerin, die aber heute nicht da ist; ich vermute mal, dass der Pfü noch nicht erlassen wurde und die Akte ihr deshalb Zwecks Erlaß vorliegt.

Jetzt zahlt der Schuldner die gesamte Forderung.

PfÜ muss ich jetzt zurücknehmen, oder?

Kann ich die entstandenen Kosten, zumindest wenigstens die angefallenen GK gegen Schuldner festsetzen lassen?

VG
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17571
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

14.08.2019, 11:45

Ich würde einen Zweizeiler ans Gericht schicken und beantragen, dass Verfahren ruhend zu stellen, da - bis auf einen kleinen Teil - die Forderung beglichen wurde und man dem Schuldner die Möglichkeit einräumen möchte, auch diesen Teil zu bezahlen.

Dann würde ich den Schuldner anschreiben und zur Zahlung der Kosten für den beantragten PfÜB auffordern.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
hefalumpine
Forenfachkraft
Beiträge: 165
Registriert: 20.02.2007, 17:28
Beruf: gepr. ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#3

14.08.2019, 12:20

Super - das mach ich

Vielen Dank
Antworten