ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann:
Es geht um die Zwangsvollstreckung aus einem nicht gänzlich erfüllten Grundstückskaufvertrag. Die Schuldnerin hatte nur einen Teil des Kaufpreises gezahlt.
Bevor wir die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde betrieben haben, wurde die Schuldnerin von uns nochmals außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert. Hierbei ist die Geschäftsgebühr i. H. v. 492,54 € entstanden (GW: 5.000,00 €). Diese hatten wir sodann mit in das Forderungskonto unseres ZV-Auftrages aufgenommen.
Alsbald schrieb die GVin, dass über die beantragte RA-Gebühr (s. oben) eine Absetzung erfolgt und diese durch einen KfB festgesetzt werden kann.
Wie ist in diesem Fall zu verfahren? Kann die Geschäftsgebühr festgesetzt werden!?!? Habt ihr Vorschläge/Musterformulierungen?
Vielen Dank im Voraus!
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LG Laura