Rente u.a. pfänden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Manuel
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#11

08.08.2019, 09:26

Da es ja auch eine Kostenfrage ist würde ich in dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gleich alles mit hineinnehmen, Konto, Rente und Mieteinnahmen. Dann bist Du auf der sicheren Seite wenn sich aus einer Sache nichts ergeben sollte. Ferner würde ich auch gleich einen Grundbuchauszug anfordern.

Viel Erfolg!
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#12

08.08.2019, 12:53

Manuel hat geschrieben:
08.08.2019, 09:26
Da es ja auch eine Kostenfrage ist würde ich in dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gleich alles mit hineinnehmen, Konto, Rente und Mieteinnahmen. Dann bist Du auf der sicheren Seite wenn sich aus einer Sache nichts ergeben sollte. Ferner würde ich auch gleich einen Grundbuchauszug anfordern.

Viel Erfolg!

Ich werde mal mein Glück versuchen und dann berichten.

Vielen Dank für Eure Hilfe!!
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Trine
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#13

09.08.2019, 11:21

Sylvia1964 hat geschrieben:
07.08.2019, 13:31
Ich schließe mich Soenny an:

Ich habe zahlreich in der Vergangenheit die Kaltmiete gepfändet und das war immer erfolgreich.
Die Pfändung von Miete ziehe ich einer Kontenpfändung immer vor.

Sobald ein PÜ zur Mietpfändung erlassen war, habe ich einen sachlich, freundlichen Brief an den Mieter gesandt und die Zustellung des PÜ über das Gericht angekündigt und die Bedeutung erläutert.
Die Drittschuldner wurden gebeten nach erfolgter Zustellung des PÜ Kontakt mit uns aufzunehmen, damit alle Fragen rund um den Beschluss besprochen werden können.
Man stelle sich vor, dass ein Mieter aus allen Wolken fällt und keine Ahnung hat, was ihm da zugestellt wird.
Da habe ich mit dem Schreiben, in dem die Pfändung angekündigt wurde, beste Erfahrung gemacht und konnte die Pfändung immer kooperativ und erfolgreich abwickeln.
Würdest du uns dieses Schreiben mal als Muster zur Verfügung stellen ? Mich interessiert zum anderen auch wie die Pfändung von Mieteinnahmen funktioniert. Gilt das auch als Anspruch G im Pfüb ? Ich bin noch recht frisch in der ZV und erarbeite mir alle Möglichkeiten selbst. Steht der Mieter in der VA mit Anschrift drin ?
:thx
Trine
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#14

09.08.2019, 11:22

Manuel hat geschrieben:
08.08.2019, 09:26
Da es ja auch eine Kostenfrage ist würde ich in dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gleich alles mit hineinnehmen, Konto, Rente und Mieteinnahmen. Dann bist Du auf der sicheren Seite wenn sich aus einer Sache nichts ergeben sollte. Ferner würde ich auch gleich einen Grundbuchauszug anfordern.

Viel Erfolg!
ich würde auch alles in den Pfüb mit reinnehmen aus Kostengründen und zur Rangsicherung. ES fallen zwar mehr Zustellkosten an aber nur einmal GK.
:thx
Sylvia1964
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#15

12.08.2019, 12:43

Hallo Trine,
hier mein Formulierungs-Beispiel für das Schreiben an dem Drittschuldner der Mietpfändung.
Ich empfehle den Versand erst, wenn das Vollstreckungsgericht den Erlass der Pfändung mitgeteilt hat, damit nicht Zwischenverfügungen den Zeitverlauf verzögern.
Eine "gender-mäßig-korrekte Umformulierung" überlasse ich dem Verwender.


Sehr geehrter Herr/Frau/ Mieter/Drittschuldner,

hiermit zeigen wir Ihnen an, dass wir die Interessen von XY vertreten. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Ihr Vermieter, Herr/Frau XX schuldet unserem Mandanten einen Betrag und hat uns mit der Beitreibung seiner Forderung beauftragt.

Wir haben über das AG xx. einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt. Als Mieter sind Sie verpflichtet, Miete an Ihren Vermieter zu zahlen. Diesen Anspruch haben wir gepfändet.

Wir möchten Sie mit diesem Schreiben darüber informieren, dass Sie in Kürze vom AG xx einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt bekommen, weiter möchten wir Sie über die Bedeutung dieser Pfändung informieren und letztlich möchten wir Ihnen auch den Schrecken nehmen, den die Zustellung eines gerichtlichen Beschlusses, in dem Sie „Drittschuldner“ sind, auslösen kann.

Sie haben Miete an den Schuldner (Ihren Vermieter) zu zahlen. Somit werden in der rechtlichen Bedeutung zum „Drittschuldner“
Mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss pfänden wir die Nettokaltmiete. Das bedeutet, dass Sie ab Zustellung des Beschlusses die Kaltmiete nicht mehr an Ihren Vermieter zahlen dürfen, sondern an uns zu zahlen haben. Die Nebenkosten sind nicht gepfändet. Diesen Betrag zahlen Sie bitte weiter an Ihren Vermieter.

Bitte warten Sie zunächst die gerichtliche Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an Sie ab. Mit der Zustellung durch das Gericht wird Ihnen bestätigt, dass dieses Schreiben von uns einen seriösen Hintergrund hat und wir Sie aus berechtigtem Interesse anschreiben.

Wenn Ihnen der Beschluss zugestellt wurde bitten wir Sie, sich telefonisch bei uns (Name:Ansprechpartner/Durchwahl..) zu melden, damit alle Fragen rund um die Pfändung besprochen werden können. Sie sind zu einer Drittschuldnererklärung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Pfändung verpflichtet. Die Erklärung kann möglicherweise bereits unkompliziert durch das Telefonat mit uns erfolgen. Wir bitten Sie, für dieses Telefonat Ihren Mietvertrag bereit zu halten, damit Ihre Nettokaltmiete und die Nebenkosten differenziert werden können.

mfg
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Trine
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#16

12.08.2019, 15:34

Sylvia1964 hat geschrieben:
12.08.2019, 12:43
Hallo Trine,
hier mein Formulierungs-Beispiel für das Schreiben an dem Drittschuldner der Mietpfändung.
Ich empfehle den Versand erst, wenn das Vollstreckungsgericht den Erlass der Pfändung mitgeteilt hat, damit nicht Zwischenverfügungen den Zeitverlauf verzögern.
Eine "gender-mäßig-korrekte Umformulierung" überlasse ich dem Verwender.


mfg
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Ganz lieben Dank. Das ist klasse. :huepf
:thx
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Anahid
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#17

12.08.2019, 16:09

Sylvia1964 hat geschrieben:
12.08.2019, 12:43

Sehr geehrter Herr/Frau/ Mieter/Drittschuldner,


Ihr Vermieter, Herr/Frau XX schuldet unserem Mandanten einen Betrag und hat uns mit der Beitreibung seiner Forderung beauftragt.
...
Den Satz würde ich aber mal bei Gelegenheit abändern. Der liest sich nämlich so, als hätte der Vermieter Euch beauftragt. :klugscheiss
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Sylvia1964
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#18

12.08.2019, 16:19

@ Anahid,
da hast Du natürlich Recht. Danke für den Hinweis. :patsch
Ich habe dieses Schreiben jetzt aus der Erinnerung so runtergeschrieben, da ich es bei meinem aktuellen Arbeitgeber noch gar nicht brauchte.

@Trine,
bitte verbessern :mrgreen:
Trine
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#19

13.08.2019, 08:24

Sylvia1964 hat geschrieben:
12.08.2019, 16:19
@ Anahid,
da hast Du natürlich Recht. Danke für den Hinweis. :patsch
Ich habe dieses Schreiben jetzt aus der Erinnerung so runtergeschrieben, da ich es bei meinem aktuellen Arbeitgeber noch gar nicht brauchte.

@Trine,
bitte verbessern :mrgreen:
Hatte es schon nach meinem Geschmack abgeändert ;)
:thx
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