Rente u.a. pfänden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#1

05.08.2019, 19:21

Hallo zusammen,

ich habe (leider) eine sehr sture und dickköpfige Schuldnerin. Ich habe den GVZ beauftragt und sie hat erst nach der Verhaftung die Vermögensauskunft abgegeben. Hier hätte ich natürlich sehr gerne was gepfändet, einfach nur um ihr was auszuwischen.

Das Vermögensverzeichnis habe ich mir jetzt genauer angesehen.

Zwei Punkte zum Ansetzen der ZV habe ich gefunden, möchte aber keine unnötigen Kosten produzieren, die Mandantschaft hat leider keine RS.

1)
Im Vermögensverzeichnis wurde eine Rente angegeben. Diese beläuft sich mtl. auf 1.246,33 €. Ich habe jetzt schon in der Pfändungstabelle nachgesehen. Hier wären 42,99 € zu pfänden. Meine Frage ist nur, ob das die Nettorente ist oder ob von diesem Betrag noch etwas weg kommt, sodass ich möglicherweise unter die Pfändungsgrenze komme.

2)
Die Schuldnerin hat angegeben, dass sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor Abgabe der Vermögensauskunft ein Haus in der xy-Straße gem. Schenkungsvertrag des Notars xy mit allen Einrichtungsgegenständen erhalten hat.

Hier wäre meine Idee, einen Grundbuchauszug einzuholen und dann zu schauen, ob das alles so stimmt und ob die Schuldnerin im Grundbuch eingetragen ist. Einen Wert hat der GVZ leider nicht in die Vermögensauskunft reingeschrieben. Hier befürchte ich, dass ziemlich schnell hohe Kosten entstehen könnten (evtl. durch Eintragung Zwangssicherungshypothek oder Versteigerung). Ich habe mir das Haus mal in Google-Maps angesehen und es scheint nicht klein zu sein. Die Schuldnerin gibt auch an, Einkünfte aus einer vermieteten Wohnung zu haben. Wäre auch kein schlechter Ansatz für eine Pfändung ...

Was denkt ihr?
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Feldhamster
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#2

05.08.2019, 23:10

Bezüglich der Pfändung der Mieteinkünfte verweise ich mal hierauf https://www.iww.de/ve/archiv/vollstreck ... gen-f41675 und hierauf viewtopic.php?t=76737.
Ob nach deinen Infos die Pfändung sinnvoll ist, kann ich nicht beurteilen.

Die meisten Schuldner haben nach meinen Erfahrungen immer die Nettorente angegeben, weil sie nur den Betrag kennen, der auf ihrem Konto eingeht. Wenn nichts dabei steht, bliebe nur die Nachbesserung (würde ich aber nicht machen, da die Abgabe der VA eh erst nach Verhaftung erfolgt ist) oder die Pfändung versuchen. Du musst ja auch bedenken: es gibt regelmäßig Rentenerhöhungen, davon kannst du bzw. der Gläubiger natürlich nur profitieren, wenn ihr eine gute Rangstelle habt.

Kontopfändung fällt mir noch ein.
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#3

06.08.2019, 04:52

Feldhamster hat geschrieben:
Kontopfändung fällt mir noch ein.

Die Dame hat ein P-Konto und lt. GVZ ist auf dem Konto leider auch nichts drauf ...
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Feldhamster
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#4

06.08.2019, 06:32

Wenn aber doch die Dame Rente und Mieteinnahmen hat, müssen die doch irgendwo hin gezahlt werden und bei mehreren Einnahmequellen dürfte der Freibetrag des P-Konto überschritten werden.

Hast du denn bezüglich der Mieteinnahmen genauere Angaben? Wer Mieter ist, wo die Wohnung/das Haus liegt, wie hoch die Miete ist etc?
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#5

06.08.2019, 18:37

Feldhamster hat geschrieben:
06.08.2019, 06:32
Wenn aber doch die Dame Rente und Mieteinnahmen hat, müssen die doch irgendwo hin gezahlt werden und bei mehreren Einnahmequellen dürfte der Freibetrag des P-Konto überschritten werden.

Hast du denn bezüglich der Mieteinnahmen genauere Angaben? Wer Mieter ist, wo die Wohnung/das Haus liegt, wie hoch die Miete ist etc?

Ja hab ich. Ich habe den Namen des Mieters, er wohnt in dem Haus der Schuldnerin im EG (Schuldnerin bewohnt 1. OG). Die Miete beträgt 580,00 € mtl.

Ich bin gar nicht darauf gekommen, dass ja die Einnahmen auf dem Konto 1. die Rente ist und 2. die Miete. Damit würde wirklich der Freibetrag überschritten werden.

Ich denke, dass hier die Kontopfändung (hoffentlich) am effektivsten ist. Ich werde morgen gleich mal die Kontopfändung machen und dann abwarten, was rauskommt. Als Hintertürchen kann ich mir ja noch die Mieteinnahmen im Kopf behalten oder die Rentenpfändung (hier wäre die "Ausbeute" jedoch sehr gering aufgrund Pfändungsfreigrenzen).
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#6

06.08.2019, 21:29

Wenn Kontopfändung negativ verlaufen sollte, würde ich noch über Zwangsverwaltung nachdenken bzgl der vermieteten Wohnung. Aber das ist wirklich nur eine Idee, ich habe noch nie eine Zwangsverwaltung gemacht und daher keine Ahnung, ob es irgendwelche Voraussetzungen gibt, wie hoch Kosten sein würden etc.
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#7

07.08.2019, 09:30

Ich würde ja die Miete exkl. der NK pfänden beim Mieter, wenn der schon bekannt ist, einfacher geht doch nicht ;)
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#8

07.08.2019, 13:31

Ich schließe mich Soenny an:

Ich habe zahlreich in der Vergangenheit die Kaltmiete gepfändet und das war immer erfolgreich.
Die Pfändung von Miete ziehe ich einer Kontenpfändung immer vor.

Sobald ein PÜ zur Mietpfändung erlassen war, habe ich einen sachlich, freundlichen Brief an den Mieter gesandt und die Zustellung des PÜ über das Gericht angekündigt und die Bedeutung erläutert.
Die Drittschuldner wurden gebeten nach erfolgter Zustellung des PÜ Kontakt mit uns aufzunehmen, damit alle Fragen rund um den Beschluss besprochen werden können.
Man stelle sich vor, dass ein Mieter aus allen Wolken fällt und keine Ahnung hat, was ihm da zugestellt wird.
Da habe ich mit dem Schreiben, in dem die Pfändung angekündigt wurde, beste Erfahrung gemacht und konnte die Pfändung immer kooperativ und erfolgreich abwickeln.
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#9

07.08.2019, 20:21

Sylvia1964 hat geschrieben:
07.08.2019, 13:31
Ich schließe mich Soenny an:

Ich habe zahlreich in der Vergangenheit die Kaltmiete gepfändet und das war immer erfolgreich.
Die Pfändung von Miete ziehe ich einer Kontenpfändung immer vor.

Sobald ein PÜ zur Mietpfändung erlassen war, habe ich einen sachlich, freundlichen Brief an den Mieter gesandt und die Zustellung des PÜ über das Gericht angekündigt und die Bedeutung erläutert.
Die Drittschuldner wurden gebeten nach erfolgter Zustellung des PÜ Kontakt mit uns aufzunehmen, damit alle Fragen rund um den Beschluss besprochen werden können.
Man stelle sich vor, dass ein Mieter aus allen Wolken fällt und keine Ahnung hat, was ihm da zugestellt wird.
Da habe ich mit dem Schreiben, in dem die Pfändung angekündigt wurde, beste Erfahrung gemacht und konnte die Pfändung immer kooperativ und erfolgreich abwickeln.
Bei Euch hört sich das alles so leicht und einfach an. Ich habe leider in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass sich die Mieter gar nicht gemeldet haben und eine Drittschuldnerklage wollte die Mandantschaft dann nicht :kopfkratz

Wie habt ihr rausbekommen, was die Kalt- und was die Warmmiete ist?
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#10

08.08.2019, 08:48

Wie habt ihr rausbekommen, was die Kalt- und was die Warmmiete ist?

Das hat geklappt, weil die Mieter aufgrund des freundlichen Schreibens vor der Pfändung sich veranlasst sahen, nach zugestellter Pfändung anzurufen und diese Fragen dann bereitwillig zu beantworten.
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