Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Rehlein39
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#1
06.09.2007, 10:38
Hilfe! Mußte lange keine ZV mehr machen, daher meine Frage: Müssen Gerichtskosten beim e.V.-Antrag beigefügt werden? 15,00 €?
Ist wahrscheinlich eine lächerliche Frage, aber ich weiß es halt nicht
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
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mel3006
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#3
06.09.2007, 10:41
Hey,
es gibt keine lächerlichen Fragen. Das mit den 15,00 € verwechselst du gerade mit den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Dort müssen 15,00 € GK eingezahlt werden.
Bei einem ZV-Auftrag mit Antrag auf Abgabe der e. V. müssen keine GKs eingezahlt werden.
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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Rehlein39
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#4
06.09.2007, 10:43
Ok! vielen Dank für die schnellen Antworten!!