Hallo, ich bin Steffi und ganz neu hier und daher habe ich von diesem Forum noch keine Ahnung.
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe für eine Mandantin einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt. Es sind diverse titulierte Forderungen vorhanden und ich wollte ein Anwartschaftsrecht (hier die Auflassungsvormerkung zu Gunsten des Schuldners) pfänden.
Nun habe ich folgendes Problem. Unsere verstorbene Mandantin war Eigentümerin der Immobilie und hat diese zunächst mit Grundstückskaufvertrag veräußert. Es ist zu einer Eintragung der Auflassungsvormerkung gekommen, die Mandantin stirbt und die Tochter als Rechtsnachfolgerin ist als neue Eigentümerin in das Grundbuch eingetragen worden und vom Kaufvertrag zurückgetreten, weil der KP nicht vollständig gezahlt wurde.
Nunmehr steht nach wie vor die Auflassungsvormerkung für den jetzigen Schuldner im Grundbuch. Allerdings hat unsere Mandantin dieses Grundstück bereits weiter veräußert und inzwischen wurde die neue Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen. Alles sehr verwirrend und es gibt diverse Gerichtsverfahren, was diese ganzen Umstände anbelangt.
Nun habe ich in dem Pfüb als Drittschuldner unsere Mandantin eingetragen. Laut Google hätte ich nicht einmal einen eintragen müssen. Unser Computersystem wollte aber einen. Allerdings hatte ich gelesen, Drittschuldner ist Grundstücksverkäufer.
Nun bekomme ich die Akte zurück von meiner Kollegin mit dem Bemerken, Drittschuldner ist die neue Eigentümerin. Was ist denn nun korrekt?
Laut dem Rechtspfleger am zuständigen Amtsgericht würde der Pfüb im schlimmsten Fall ins Leere laufen; richtig helfen konnte er mir auch nicht. Jetzt will ich natürlich gegenüber meiner Chefin nicht klugscheißern, bevor ich nicht sicher bin, dass ich im Recht bin. Ich habe so etwas noch nie gemacht und bin gerade total ohne Plan. Kann hier wer helfen?
Vielen Dank im Voraus. LG Steffi
P.S. Hoffe, es ist nicht allzu verwirrt geschrieben
Pfändung eines Anwartschaftsrecht (Auflassungsvormerkung); wer ist Drittschuldner?
-
- Beiträge: 0
- Registriert: 29.07.2019, 14:27
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 678
- Registriert: 01.12.2017, 19:11
- Beruf: Rpfl.
- Wohnort: Niedersachsen
Was soll diese Pfändung denn bringen?
Wenn die Mandantin (respektive deren Erbin) wirksam von Kaufvertrag zurückgetreten ist, dann ist der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch erloschen und die Vormerkung damit gegenstandslos. Zu pfänden wäre ohnehin die gesicherte Forderung und nicht die Vormerkung. Und die Mandantin geht ja offenbar davon aus, dass der Anspruch nicht mehr besteht, sonst hätte sie wohl kaum weiter veräußert.
Wenn die Mandantin (respektive deren Erbin) wirksam von Kaufvertrag zurückgetreten ist, dann ist der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch erloschen und die Vormerkung damit gegenstandslos. Zu pfänden wäre ohnehin die gesicherte Forderung und nicht die Vormerkung. Und die Mandantin geht ja offenbar davon aus, dass der Anspruch nicht mehr besteht, sonst hätte sie wohl kaum weiter veräußert.
-
- Beiträge: 0
- Registriert: 29.07.2019, 14:27
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Leider ist der Rücktritt noch nicht wirksam vollzogen. Es bestehen immer noch diverse Gerichtsverfahren. Die Mandantin hat trotz unserer Warnung, es zu unterlassen, einfach anderweitig veräußert.
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12521
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
Hier passt meine Frage gut rein.
Ich soll auch eine im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkung pfänden, möglichst noch bevor der Käufer (der den Kaufpreis nicht gezahlt hat, in Insolvenz geht). Hab ich noch nie tun müssen. Wie genau geht das?
Ich soll auch eine im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkung pfänden, möglichst noch bevor der Käufer (der den Kaufpreis nicht gezahlt hat, in Insolvenz geht). Hab ich noch nie tun müssen. Wie genau geht das?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3589
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro