PKH für Abwehr ZV/PfüB
Verfasst: 26.07.2019, 14:44
Hallo ihr Lieben,
ich habe an diesem heißen Freitag Nachmittag noch eine Akte auf dem Tisch, in der ich nicht weiter komme. Gegen unsere Mandantin ist ein Titel ergangen wegen nicht gezahlter Zahnarztrechnungen. Sieht sie auch alles ein. Jetzt wurde auch bereits vom Gläubiger die Pfändung eingeleitet und anschließen ein Antrag gestellt, dass die Tochter bei der Berechnung des unpfändbaren Teils der Rente unberücksichtigt bleibt. Da unsere Manadntin nicht genau wusste, wie sie sich verhalten soll, hat sie uns beauftragt und wir haben dann den weiteren Schriftverkehr mit dem Amtsgericht geführt, da die Mandantin sehr wohl noch Unterhaltszahlungen an ihre Tochter leistet. Meine Frage ist jetzt, kann ich für dieses Verfahren PKH beantragen? Und wenn ich die Abrechnung nachher erstelle, wie rechne ich ab? Lediglich eine 0,3 VG?
Danke schonmal für eure Hilfe und ein schönes Wochenden!
ich habe an diesem heißen Freitag Nachmittag noch eine Akte auf dem Tisch, in der ich nicht weiter komme. Gegen unsere Mandantin ist ein Titel ergangen wegen nicht gezahlter Zahnarztrechnungen. Sieht sie auch alles ein. Jetzt wurde auch bereits vom Gläubiger die Pfändung eingeleitet und anschließen ein Antrag gestellt, dass die Tochter bei der Berechnung des unpfändbaren Teils der Rente unberücksichtigt bleibt. Da unsere Manadntin nicht genau wusste, wie sie sich verhalten soll, hat sie uns beauftragt und wir haben dann den weiteren Schriftverkehr mit dem Amtsgericht geführt, da die Mandantin sehr wohl noch Unterhaltszahlungen an ihre Tochter leistet. Meine Frage ist jetzt, kann ich für dieses Verfahren PKH beantragen? Und wenn ich die Abrechnung nachher erstelle, wie rechne ich ab? Lediglich eine 0,3 VG?
Danke schonmal für eure Hilfe und ein schönes Wochenden!