Pfändung- und Überweisungsbeschluss, Bestimmung Drittschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Riverside
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#1

23.07.2019, 15:06

Hallo,

heute mal eine Frage von mir:

wir sind als Arbeitgeber Drittschuldner (einer von 3) und haben einen PfüB zugestellt bekommen.

Im Pfüb ist die Zusammenrechnung von allen 3 Einkommen (Rente, Zusatzrente und Arbeitsentgelt) bestimmt worden, nicht jedoch, von welchem Drittschuldner dies letztendlich zu zahlen ist.

Wir sind der Meinung, das muss genau bestimmt sein, denn der Passus "Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie den laufenden Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu entnehmen. " bestimmt nur, dass ein sich ergebender pfändbarer Betrag den Sozialleistungen zu entnehmen ist, jedoch nicht welchen. Wir hatten hier um Klarstellung beim Gläubiger gebeten, aber der möchte offenbar nichts mehr tun.

Hat jemand noch eine gute Idee oder Gedankenanschubser für mich? Denn so wie ich es aktuell sehe, müsste ich ja aktuell beiden Drittschuldner die Lohnauskünfte erteilen, aber wer führt dann an den Gläubiger ab von den beiden :kopfkratz
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Anahid
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#2

23.07.2019, 15:36

Grundsätzlich muss bestimmt sein bei einer Zusammenrechnung, welcher der Drittschuldner zu zahlen hat. Hast Du mal beim Gericht angerufen?

Und wieso müsstest Du beiden Drittschuldnern die Lohnauskünfte erteilen? Du musst als Drittschuldner nur die Drittschuldnerauskunft gegenüber dem Gläubiger abgeben.
Zuletzt geändert von Anahid am 23.07.2019, 15:37, insgesamt 1-mal geändert.
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#3

23.07.2019, 15:37

Der DS, der das "meiste" Geld an den Schuldner ausschütten würde, zahlt den Pfändungsbetrag, die anderen DS können den ganzen Betrag an den Schuldner auskehren.
Sonst müsste ja DS 1 seine 5,00 Euro zahlen, DS 2 seine 1,50 Euro und DS 3 seine 350,00 €.
So nimmt man aus dem höchsten Einkommen den kompletten Pfändungsbetrag.
Setz dich kurz mit den anderen DS in Verbindung.
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Anahid
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#4

23.07.2019, 15:46

Ist m.E. nicht ihre Aufgabe, sich mit den anderen Drittschuldnern in Verbindung zu setzen. Welches als das höchste Einkommen anzusehen ist und aus dem somit zu zahlen ist, bestimmt das Gericht (und normalerweise sollte da bereits im Antrag dem Gericht ein Hinweis drauf gegeben werden). Erst dann teilen die anderen Drittschuldner dem für die Auszahlung bestimmten Drittschuldner ihre Zahlen mit, damit der Auszahlende bestimmen kann, wie hoch denn hier abgeführt werden muss.

Wenn das Gericht keine Bestimmung abgegeben hat, würde ich mich mit dem Gericht in Verbindung setzen. Kann ja wohl kaum sein, dass jetzt die Drittschuldner untereinander erst einmal Regelungen treffen müssen, wer wann wohin zahlen muss. Wenn das so wäre, dann wäre die Pfändung unbestimmt und ich würde pfändbare Beträge hinterlegen.
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#5

23.07.2019, 15:50

Die anderen Drittschuldner haben uns am Telefon quasi abgewürgt mit Datenschutz …

Wir hatten den Gläubiger um Klarstellung gebeten und daraufhin von ihm ein Schreiben des Gerichts weitergeleitet bekommen, in dem sinngemäß steht, dass die Einkommen zusammengerechnet werden … das war uns auch klar. Uns fehlt die klare Bestimmung, welcher Drittschuldner nun an den Gläubiger auskehren muss.

@ Ana: wir bekommen ganz oft Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse mit Zusammenrechnung der Einkünfte und da steht immer klar drin, wer abzuführen hat und welcher Drittschuldner dem anderen Drittschuldner Auskunft über die Einkünfte erteilen muss zur Berechnung des pfändbaren Gesamteinkommens. … außer halt in diesem Fall.
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#6

23.07.2019, 15:51

Anahid hat geschrieben:
23.07.2019, 15:46
Ist m.E. nicht ihre Aufgabe, sich mit den anderen Drittschuldnern in Verbindung zu setzen. Welches als das höchste Einkommen anzusehen ist und aus dem somit zu zahlen ist, bestimmt das Gericht (und normalerweise sollte da bereits im Antrag dem Gericht ein Hinweis drauf gegeben werden). Erst dann teilen die anderen Drittschuldner dem für die Auszahlung bestimmten Drittschuldner ihre Zahlen mit, damit der Auszahlende bestimmen kann, wie hoch denn hier abgeführt werden muss.

Wenn das Gericht keine Bestimmung abgegeben hat, würde ich mich mit dem Gericht in Verbindung setzen. Kann ja wohl kaum sein, dass jetzt die Drittschuldner untereinander erst einmal Regelungen treffen müssen, wer wann wohin zahlen muss. Wenn das so wäre, dann wäre die Pfändung unbestimmt und ich würde pfändbare Beträge hinterlegen.
Genauso sehe ich das auch und meine Chefin auch … nur eben der Gläubigervertreter nicht.
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#7

23.07.2019, 15:52

Riverside hat geschrieben:
23.07.2019, 15:50
@ Ana: wir bekommen ganz oft Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse mit Zusammenrechnung der Einkünfte und da steht immer klar drin, wer abzuführen hat und welcher Drittschuldner dem anderen Drittschuldner Auskunft über die Einkünfte erteilen muss zur Berechnung des pfändbaren Gesamteinkommens. … außer halt in diesem Fall.
Sag ich ja: Pfändung unbestimmt. Hast Du Dich mal mit dem erlassenden Gericht in Verbindung gesetzt?
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#8

23.07.2019, 15:59

@ Ana: Werden wir wohl machen müssen, da offenbar die Kommunikation mit Gläubigervertreter oder anderen Drittschuldnern nicht zielführend ist
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#9

23.07.2019, 16:11

Riverside hat geschrieben:
23.07.2019, 15:59
@ Ana: Werden wir wohl machen müssen, da offenbar die Kommunikation mit Gläubigervertreter oder anderen Drittschuldnern nicht zielführend ist
Würd ich mich auch gar nicht dran wenden. Ihr hab Euch an das zu halten, was im PfÜB steht und den erlässt das Gericht. Wenn da was unklar ist, würde ich mich immer ans Gericht wenden.
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