Kostenproblem
Verfasst: 23.07.2019, 10:17
Hallo und guten Morgen in die Runde.
Ich bin neu hier und habe eine dringende Frage.
Folgendes: es wurde ein vorläufiges Zahlungsverbot ausgebracht, auf welches dann auch gezahlt wurde. Nunmehr hatte der Gläubiger, wie auch üblich, einen Pfüb beantragt, welcher jedoch erst nach der Zahlung auf das VZV erlassen wurde.
Die Frage, die sich mir hier stellt, hätte der Gläubiger sich nicht schadensmindernd verhalten müssen? Heißt, er hatte ja die Zahlung erhalten. Das die GK für den Antrag auf Erlass des Pfüb angefallen sind, ok.. aber die weiteren Zustellkosten des GVZ? Er hätte dem Gericht doch die Zahlung nach Erhalt anzeigen können/müssen?
Danke für eure Antworten
Ich bin neu hier und habe eine dringende Frage.
Folgendes: es wurde ein vorläufiges Zahlungsverbot ausgebracht, auf welches dann auch gezahlt wurde. Nunmehr hatte der Gläubiger, wie auch üblich, einen Pfüb beantragt, welcher jedoch erst nach der Zahlung auf das VZV erlassen wurde.
Die Frage, die sich mir hier stellt, hätte der Gläubiger sich nicht schadensmindernd verhalten müssen? Heißt, er hatte ja die Zahlung erhalten. Das die GK für den Antrag auf Erlass des Pfüb angefallen sind, ok.. aber die weiteren Zustellkosten des GVZ? Er hätte dem Gericht doch die Zahlung nach Erhalt anzeigen können/müssen?
Danke für eure Antworten