Anwaltskosten im Foko vergessen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Whiterose90
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#1

22.07.2019, 21:20

Habe absoluten Mist gebaut: :patsch

Ich sollte ein vorläufiges Zahlungsverbot machen und habe dabei vergessen, die aussergerichtlich entstandenen Anwaltskosten ins Foko zu buchen.

Tja, der Drittschuldner hat jetzt alles gezahlt und die Pfändung wurde auch schon aufgehoben. Vollstreckt werden sollte übrigens aus einer Notarurkunde.

Gibt es noch irgendeine Möglichkeit, an die aussergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu kommen? Wenn mein Chef morgen wieder aus dem Urlaub zurückkommt, wird er mir den Kopf abreißen, aber ich will ihm wenigstens einen Lösungsvorschlag unterbreiten.

Bedanke mich bereits im Voraus für jeden Denkanstoß. :thx
Feldhamster
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#2

22.07.2019, 22:56

Welche außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten meinst du?
Eine Geschäftsgebühr 2300 oder eine 3309 für das vorläufige Zahlungsverbot?

Eine Geschäftsgebühr 2300 dürfte nicht entstanden sein, da schon ein Titel vorliegt.

Falls du die Kosten für das vorläufige Zahlungsverbot meinst, die gibt es nicht gesondert neben dem Pfüb. Darüber gibt es hier im Forum zahlreiche Threads, z.B. hier:
viewtopic.php?t=74521 oder
viewtopic.php?t=59907
Whiterose90
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#3

23.07.2019, 03:32

Mein Chef hat, bevor der Titel da war, ein Aufforderungsschreiben gemacht. Als dann nicht gezahlt wurde, haben wir das vorläufige Zahlungsverbot gemacht und gleichzeitig den Titel beantragt, der dann 2 Tage später auch schon da war.
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Laska
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#4

23.07.2019, 05:21

Die Geschäftsgebühr ist wohl nicht tituliert? Dann kannst du leider nichts tun. Ein Anspruch dem DS gegenüber auf Zahlung besteht auch nicht, weil sie nicht tituliert ist.
Liebe Grüße

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Whiterose90
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#5

23.07.2019, 05:35

Okay, vielen lieben Dank!
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