Rückübertragung Grundstück

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mangos
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#1

22.07.2019, 10:13

Meine Frage:
Habe ein Urteil, dass die Schuldnerin das Eigentum am Grundstück u. Haus an unsere Mandantin zurück übertragen muss. Wenn sie das nicht freiwillig tut (wovon ich ausgehe), gibt es dann eine Art Antrag zur Ersetzung der Zustimmung (dann könnte unsere Mandantin allein zum Notar) oder muss ich es über Zwangsgeld/-haft versuchen?
Habe nichts dazu gefunden bisher. :kopfkratz
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paralegal6
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#2

22.07.2019, 10:20

Ich denke § 888 ZPO
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Mangos
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#3

22.07.2019, 11:06

Aber rein praktisch ...
Ein Zwangsgeld oder -haft bringt mich vermutlich nicht weiter ...
Kann ich dann die Übertragung beim Grundbuch mit dem Urteil beantragen und die Unterschrift quasi erzwingen???
Wo könnte ich da was nachlesen?
...
Kennt alle Akten auswendig
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#4

22.07.2019, 12:38

§894 ZPO
Mangos
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#5

22.07.2019, 13:32

Danke für den Tip! Könnte passen ...
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