Meine Frage:
Habe ein Urteil, dass die Schuldnerin das Eigentum am Grundstück u. Haus an unsere Mandantin zurück übertragen muss. Wenn sie das nicht freiwillig tut (wovon ich ausgehe), gibt es dann eine Art Antrag zur Ersetzung der Zustimmung (dann könnte unsere Mandantin allein zum Notar) oder muss ich es über Zwangsgeld/-haft versuchen?
Habe nichts dazu gefunden bisher.
Rückübertragung Grundstück
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich denke § 888 ZPO
-
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Aber rein praktisch ...
Ein Zwangsgeld oder -haft bringt mich vermutlich nicht weiter ...
Kann ich dann die Übertragung beim Grundbuch mit dem Urteil beantragen und die Unterschrift quasi erzwingen???
Wo könnte ich da was nachlesen?
Ein Zwangsgeld oder -haft bringt mich vermutlich nicht weiter ...
Kann ich dann die Übertragung beim Grundbuch mit dem Urteil beantragen und die Unterschrift quasi erzwingen???
Wo könnte ich da was nachlesen?