Neuzustellung Vollstreckungsbescheid ins Ausland

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Birne
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#1

19.07.2019, 12:02

Ich grüße euch :wink1

Gestern hab ich noch ein vorläufiges Zahlungsverbot in der mir vorliegenden Akte unterschriftsfertig gemacht und dann hole ich aus dem Briefkasten ein Schreiben des Mahngerichts, wir sollen doch bitte schön den Vollstreckungsbescheid zurückgeben, da die bereits erteilte Zustellungsnachricht als gegendstandslos anzusehen ist. Es ist nun nämlich so, dass die Schuldnerin in Spanien lebt, wir haben sogar eine zustellfähige Anschrift vorliegen.
Das Mahngericht teilt mit, dass nach Ermittlung einer zustellfähigen Anschrift (diese liegt ja bereits vor) mit der Einreichung des Antrags auf Neuzustellung das Verfahren fortgesetzt werden kann.

Für mich ist das ja alles ganz neu, da ich einen solchen Fall bisher nicht hatte. :oops: Insbesondere im Hinblick auf Kosten habe ich insoweit in Erfahrung gebracht, dass Übersetzungskosten zw. 200-300 € anfallen können sowie Zustellungkosten zw. 50-150 € (je nach Staat), eine Prüfgebühr von 20 € sowie Kosten für die Bestätigung als Europäischer Titel von 20 €!


Ich würde nun ein Schreiben an das Mahngericht wie folgt machen:

"...wird unter Bezugnahme auf das Schreiben des Gerichts der Vollstreckungsbescheid zurückgegeben.

Gleichzeitig beantragen wir die Neuzustellung des Vollstreckungsbescheids an die Antragsgegnerin an deren nachfolgende zustellfähige Anschrift: ...Spanien...

Einer Übersetzung des Vollstreckungsbescheids bedarf es nicht, da die Antragsgegnerin deutsche Staatsangehörige ist."


Kann ich das so raussenden oder gibt es noch etwas zu beachten?

Vielen Dank für eure Hilfe/Antworten

Eure Birne :wink1
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#2

19.07.2019, 12:20

Ergänzend würde ich in dem Schreiben noch hinzufügen, dass der Vollstreckungsbescheid als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden soll!?!?
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