Kosten Zustellung PfÜB mehrere Drittschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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CeNedra
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#1

19.07.2019, 10:11

Huhu,

habe gerade folgendes Dilemma, weil mir Wissen fehlt:

Haben einen PfüB gemacht, der an zwei Drittschuldner zugestellt wurde, erst an DS 1 und dann an DS 2.

Zustellung an Drittschuldner 1 führte zu einer Zahlung der Forderung + Kosten PfüB + Kosten Zustellung PfÜB + 20€ zu viel (Zahlung erst nach Zustellung an DS2)

Zustellung an Drittschuldner 2 führte zur Ablehnung (Konten nicht mehr vorhanden). Kosten Zustellung = 35€

Da Drittschuldner 1) 20€ zu viel gezahlt hat, sind also noch 15€ offen.

Wie kommen wir da jetzt dran. Anfrage bei Drittschuldner 1 hat ergeben, dass dieser ja alles gezahlt hat, wovon er wusste, somit die Pfändung für ihn beendet ist.

Müssen wir jetzt einen neuen PfüB für die Kosten machen, oder kann ich von DS1 auch die Kosten für die Zustellung an DS2 verlangen?

Will jetzt nicht auf gut Glück bei DS1 die KOsten fordern und mitteilen, dass nur noch 15€ offen sind, weil sie zu viel gezahlt haben, nachher fordern sie die 20€ zurück :mrgreen:


:thx
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Laska
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#2

20.07.2019, 09:30

Hallo,

schicke doch ein aktuelles Forderungskonto an den zahlenden DS mit der Bitte um Ausgleich der restlichen Kosten. ;)

Der DS muss alle entstandenen Kosten zahlen, insofern gibt´s keine Überzahlung.
Liebe Grüße

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Geiselmann
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#3

21.07.2019, 09:53

Man kann das auch mit dem Wortlaut des PfüB begründen.
Auf Seite 3 unter der Forderungsaufstellung findet sich der Wortlaut

"Wegen dieser Ansprüche sowie wegen der Kosten für diesen Beschluss (vgl. Kosten rechnung) und wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss wird / werden die nachfolgend aufgeführte / -n angebliche / -n Forderung / -en des Schuldners gegenüber dem Drittschuldner – einschließlich der künftig fällig werdenden Beträge – so lange gepfändet, bis der Gläubigeranspruch gedeckt ist. "

Da der PfüB auch wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss ergeht sind sie vom DS zu zahlen.

S. Geiselmann
CeNedra
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#4

22.07.2019, 17:13

Huhu,

danke für eure Antworten!

Kann der zahlende DS sich dann nicht darauf berufen, dass wir ihm diese Kosten nicht gemeldet haben und er daher die Angelegenheit schon beendet hat? (Das tut die liebe Sparkasse hier nämlich).
Geiselmann
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#5

22.07.2019, 19:59

Der Drittschuldner ist auf den Wortlaut des PfüB zu verweisen und die weiteren Zustellungskosten sind nachzuweisen.

S. Geiselmann
CeNedra
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#6

23.07.2019, 16:20

Ok, danke, dann versuche ich mal mein Glück. :)
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