Was würdet Ihr tun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
mrsgoalkeeper
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#11

06.09.2007, 11:09

:welcome

Vollstrecken kannst du ja weiterhin. Die drei-Jahres-Frist gilt nur für die EV und auch nur dann, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners nicht geändert haben.

Ich würde den GV zur Taschen-Kassen-Pfändung schicken. Vielleicht holst Du Dir vorsorglich einen Beschluss nach 758 ZPO damit der GVZ auch mal zu späterer Stunde "reinschauen" kann.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
StineP

#12

06.09.2007, 11:13

Schau ansonsten mal hier rein: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=8279&highlight=
ein ähnliches Thema bezüglich deiner Kassenpfändung/Kneipe ;)
Jupp03/11

#13

06.09.2007, 11:15

ich bin wohl zu ...
Annie29

#14

06.09.2007, 11:16

@mrsgoalkeeper
Stimm Dir zu. Mir war es doch entfallen, dass ja die Pfändung deswegen weiter gehen kann auch mit EV. Aber ich würde dann eher den 758a ZPO nehmen, der 758iger ist ja eher nicht zutreffend.
mrsgoalkeeper
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#15

06.09.2007, 11:19

@annie29
Sorry, wollte das "a" nicht unterschlagen. Das kommt davon, wenn man schneller denkt als schreibt... :oops:
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Annie29

#16

06.09.2007, 11:29

@mrsgoalkeeper
ist doch nicht schlimm, lieber unterschlagen als daneben liegen, sag ich mir immer.
@jupp03
Du bist nicht zu...... so etwas sagt man nicht. :kopfhoch
Ich steh hier manchmal auch da und denke, :ohmann warum bin ich nicht darauf gekommen.
Gast

#17

06.09.2007, 20:51

Hallo Ihr Lieben,

erst mal Danke für die Infos. Werde morgen mal versuchen den GV zu erreichen. Vielleicht hat er einige Infos für mich und ich kann doch noch versuchen mit der Kassenpfändung weiterzukommen. Falls die Prognosen des GV negativ sind, kann ich den Fall ja immer noch abschließen. Aber vielleicht habe ich ja Glück... :andiearbeit
GV Alt
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#18

07.09.2007, 23:32

Bei 1.300,00 € Einnahmen abzgl. Kosten (Miete, Strom, Wareneinkauf usw.) bleibt dem Schuldner nur das Existenzminimum.

Bei einem Ruhetag pro Woche hat die Gaststätte an 26 Tagen im Monat geöffnet.

1.300,00 € ./. 26 macht einen tägl. Umsatz von 50,00 €. Nach Abzug von 26,50 € GV-Kosten verbleiben dem Gläubiger satte 23,50 €.
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