Antrag auf weiterer Rentenzahlung vom Versorgungsanstalt
Verfasst: 17.07.2019, 17:13
Hallo,
wir haben bei unserem Schuldner die Renten gepfändet. Von der gesetzlichen RV bekommt eine kleine Rente, die unter der Pfändungsfreigrenze liegt. Da die verstorbene Ehefrau des Schuldners Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst war, besteht noch ein weiterer Rentenanspruch bei einem Versorgungsanstalt. Die zahlen allerdings die Witwenrente nur auf Antrag. Aufgrund der Pfändung stellt der Schuldner natürlich nicht diesen Antrag.
Ich dachte, dass es genauso wie z.B. bei einem Bausparvertrag, wenn man aufgrund der Pfändung den Bausparvertrag kündigen kann, auch hier aufgrund der Pfändung sämtlicher Ansprüche den Antrag für den Schuldner stellen kann. Dem ist leider nicht so. Der Sachbearbeiter bei der Versorgungsanstalt teilte mit, dass diese Anträge der Gläubiger grundsätzlich abgelehnt werden und wir den Schuldner per Gericht dazu bringen/zwingen müssten, diesen Antrag zu stellen.
Muss ich so einen Antrag (gemeint ist wohl § 888 ZPO unvertretbare Handlung) beim Gericht stellen oder habe ich vielleicht hoffentlich durch ein Gerichtsurteil die Möglichkeit, den Antrag beim Versorgungsanstalt zu stellen??????
Herzlichen Dank im Voraus und einen schönen Feierabend
wir haben bei unserem Schuldner die Renten gepfändet. Von der gesetzlichen RV bekommt eine kleine Rente, die unter der Pfändungsfreigrenze liegt. Da die verstorbene Ehefrau des Schuldners Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst war, besteht noch ein weiterer Rentenanspruch bei einem Versorgungsanstalt. Die zahlen allerdings die Witwenrente nur auf Antrag. Aufgrund der Pfändung stellt der Schuldner natürlich nicht diesen Antrag.
Ich dachte, dass es genauso wie z.B. bei einem Bausparvertrag, wenn man aufgrund der Pfändung den Bausparvertrag kündigen kann, auch hier aufgrund der Pfändung sämtlicher Ansprüche den Antrag für den Schuldner stellen kann. Dem ist leider nicht so. Der Sachbearbeiter bei der Versorgungsanstalt teilte mit, dass diese Anträge der Gläubiger grundsätzlich abgelehnt werden und wir den Schuldner per Gericht dazu bringen/zwingen müssten, diesen Antrag zu stellen.
Muss ich so einen Antrag (gemeint ist wohl § 888 ZPO unvertretbare Handlung) beim Gericht stellen oder habe ich vielleicht hoffentlich durch ein Gerichtsurteil die Möglichkeit, den Antrag beim Versorgungsanstalt zu stellen??????
Herzlichen Dank im Voraus und einen schönen Feierabend