Antrag auf weiterer Rentenzahlung vom Versorgungsanstalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Walle
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#1

17.07.2019, 17:13

Hallo,

wir haben bei unserem Schuldner die Renten gepfändet. Von der gesetzlichen RV bekommt eine kleine Rente, die unter der Pfändungsfreigrenze liegt. Da die verstorbene Ehefrau des Schuldners Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst war, besteht noch ein weiterer Rentenanspruch bei einem Versorgungsanstalt. Die zahlen allerdings die Witwenrente nur auf Antrag. Aufgrund der Pfändung stellt der Schuldner natürlich nicht diesen Antrag.

Ich dachte, dass es genauso wie z.B. bei einem Bausparvertrag, wenn man aufgrund der Pfändung den Bausparvertrag kündigen kann, auch hier aufgrund der Pfändung sämtlicher Ansprüche den Antrag für den Schuldner stellen kann. Dem ist leider nicht so. Der Sachbearbeiter bei der Versorgungsanstalt teilte mit, dass diese Anträge der Gläubiger grundsätzlich abgelehnt werden und wir den Schuldner per Gericht dazu bringen/zwingen müssten, diesen Antrag zu stellen.

Muss ich so einen Antrag (gemeint ist wohl § 888 ZPO unvertretbare Handlung) beim Gericht stellen oder habe ich vielleicht hoffentlich durch ein Gerichtsurteil die Möglichkeit, den Antrag beim Versorgungsanstalt zu stellen?????? :kopfkratz

Herzlichen Dank im Voraus und einen schönen Feierabend :wink1
Walle
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#2

19.07.2019, 11:15

Ich wollte nur - falls es irgendjemanden interessiert :pfeif - mitteilen, dass ich mich nun nach reichlicher Überlegung dazu entschlossen habe, den Schuldner zunächst schriftlich aufzufordern, den Antrag zu stellen. Sollte er es nicht machen, werde ich einen entsprechenden Antrag beim Gericht stellen (Klage einreichen) und dann mit dem Titel die Vollstreckung nach § 888 ZPO betreiben. :yeah
Kimmi
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#3

16.12.2020, 08:42

Hallo Walle,
ich habe jetzt einen ähnlich gelagerten Fall. Schuldner gibt in der Vermögensauskunft an, er sei Witwer, eine Hinterbliebenenrente bezieht er aber nach eigenen Angaben nicht.
Wie ist es bei dir mit Aufforderung, Klage und Vollstreckung gelaufen?
Vielen Dank für ein gelegentliches Update :)
Viele Grüße :wink2
Kimmi
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