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Re: Haftbefehl liegt mir vor

Verfasst: 18.07.2019, 14:42
von Trine
Ich habe oft Schuldner wo mir in der Drittauskunft die Konten von Dritten mitgeteilt werden, wo der Schuldner Verfügungsberechtigt ist.

Ehrlich gesagt dachte ich immer, ich kann damit nichts anstellen. Aber doch? Was heißt Auszahlungsanspruch? Ich dachte tatsächlich dass Pfändungsschutz von Konten Dritter besteht.

Re: Haftbefehl liegt mir vor

Verfasst: 18.07.2019, 14:43
von Trine
Zu meinem Haftbefehl noch mal, habe ich heute in einer Sache erfahren, dass mein einer Schuldner schwer an Krebs erkrankt ist und ständig im Krankenhaus liegt. Seit Jahren kämpfe er mit der Krankheit. Kann man in dieser Situation was machen? GVZ ins KH schicken zum Schuldner oder so? Hierbei handelt es sich um eine sehr hohe Forderung.

Re: Haftbefehl liegt mir vor

Verfasst: 18.07.2019, 17:53
von Feldhamster
Trine hat geschrieben:
18.07.2019, 14:42
Ich habe oft Schuldner wo mir in der Drittauskunft die Konten von Dritten mitgeteilt werden, wo der Schuldner Verfügungsberechtigt ist.

Ehrlich gesagt dachte ich immer, ich kann damit nichts anstellen. Aber doch? Was heißt Auszahlungsanspruch? Ich dachte tatsächlich dass Pfändungsschutz von Konten Dritter besteht.
Du pfändest ja nicht das Konto. Drittschuldner ist der Kontoinhaber und du pfändest den Auszahlungsanspruch des Schuldners bei dem Kontoinhaber als DS.

Re: Haftbefehl liegt mir vor

Verfasst: 18.07.2019, 17:55
von Feldhamster
Trine hat geschrieben:
18.07.2019, 14:43
Zu meinem Haftbefehl noch mal, habe ich heute in einer Sache erfahren, dass mein einer Schuldner schwer an Krebs erkrankt ist und ständig im Krankenhaus liegt. Seit Jahren kämpfe er mit der Krankheit. Kann man in dieser Situation was machen? GVZ ins KH schicken zum Schuldner oder so? Hierbei handelt es sich um eine sehr hohe Forderung.
Wenn du weißt, in welchem Krankenhaus der Schuldner liegt, kannst du ja versuchen, ob der GV dort hingehen würde zur Abnahme der ZV. Du weißt doch, wer GV ist, ich würde ihn einfach mal anrufen und nachfragen, ob er dazu bereit wäre.

Re: Haftbefehl liegt mir vor

Verfasst: 19.07.2019, 07:18
von icerose
Feldhamster hat geschrieben:
18.07.2019, 17:53
Trine hat geschrieben:
18.07.2019, 14:42
Ich habe oft Schuldner wo mir in der Drittauskunft die Konten von Dritten mitgeteilt werden, wo der Schuldner Verfügungsberechtigt ist.

Ehrlich gesagt dachte ich immer, ich kann damit nichts anstellen. Aber doch? Was heißt Auszahlungsanspruch? Ich dachte tatsächlich dass Pfändungsschutz von Konten Dritter besteht.
Du pfändest ja nicht das Konto. Drittschuldner ist der Kontoinhaber und du pfändest den Auszahlungsanspruch des Schuldners bei dem Kontoinhaber als DS.
Damit werde ich jetzt auf jeden Fall öfter arbeiten. :mrgreen:
Feldhamster hat geschrieben:
18.07.2019, 17:55
Trine hat geschrieben:
18.07.2019, 14:43
Zu meinem Haftbefehl noch mal, habe ich heute in einer Sache erfahren, dass mein einer Schuldner schwer an Krebs erkrankt ist und ständig im Krankenhaus liegt. Seit Jahren kämpfe er mit der Krankheit. Kann man in dieser Situation was machen? GVZ ins KH schicken zum Schuldner oder so? Hierbei handelt es sich um eine sehr hohe Forderung.
Wenn du weißt, in welchem Krankenhaus der Schuldner liegt, kannst du ja versuchen, ob der GV dort hingehen würde zur Abnahme der ZV. Du weißt doch, wer GV ist, ich würde ihn einfach mal anrufen und nachfragen, ob er dazu bereit wäre.
Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert. :daumen

Re: Haftbefehl liegt mir vor

Verfasst: 19.07.2019, 09:02
von Trine
Feldhamster hat geschrieben:
18.07.2019, 17:55
Trine hat geschrieben:
18.07.2019, 14:43
Zu meinem Haftbefehl noch mal, habe ich heute in einer Sache erfahren, dass mein einer Schuldner schwer an Krebs erkrankt ist und ständig im Krankenhaus liegt. Seit Jahren kämpfe er mit der Krankheit. Kann man in dieser Situation was machen? GVZ ins KH schicken zum Schuldner oder so? Hierbei handelt es sich um eine sehr hohe Forderung.
Wenn du weißt, in welchem Krankenhaus der Schuldner liegt, kannst du ja versuchen, ob der GV dort hingehen würde zur Abnahme der ZV. Du weißt doch, wer GV ist, ich würde ihn einfach mal anrufen und nachfragen, ob er dazu bereit wäre.
Wie soll denn das in der Praxis aussehen ? Erfolgsversprechend klingt das irgendwie nicht. :kopfkratz

Re: Haftbefehl liegt mir vor

Verfasst: 19.07.2019, 13:46
von Feldhamster
Bei deinem Schuldner klingt ehrlich gesagt gar nichts erfolgversprechend.
Es sind Möglichkeiten, um an die VA zu kommen. Ich vermute aber, dass er auch darin angeben wird, keine pfändbaren Einkommen oder Vermögen zu haben.
Ihr müsst entscheiden, wieviel Geld und Zeit ihr investieren wollt, um die titulierten Gebühren geltend zu machen.

Re: Haftbefehl liegt mir vor

Verfasst: 19.07.2019, 21:38
von Feldhamster
Feldhamster hat geschrieben:
18.07.2019, 17:53
Trine hat geschrieben:
18.07.2019, 14:42
Ich habe oft Schuldner wo mir in der Drittauskunft die Konten von Dritten mitgeteilt werden, wo der Schuldner Verfügungsberechtigt ist.

Ehrlich gesagt dachte ich immer, ich kann damit nichts anstellen. Aber doch? Was heißt Auszahlungsanspruch? Ich dachte tatsächlich dass Pfändungsschutz von Konten Dritter besteht.
Du pfändest ja nicht das Konto. Drittschuldner ist der Kontoinhaber und du pfändest den Auszahlungsanspruch des Schuldners bei dem Kontoinhaber als DS.
Zu dem Thema Pfändung des Auszahlungsanspruchs des Schuldners bei Nutzung des Kontos eines Dritten gibt es hier einen sehr schönen lesenswerten Aufsatz, mit Musterformulieren und weiteren Erläuterungen, u.a. auch dass kein Pfändungsschutz von Sozialleistungen besteht:
https://bibliothek.renosmart.de/?etcc_r ... oc/54986/3

Re: Haftbefehl liegt mir vor

Verfasst: 19.07.2019, 21:47
von Feldhamster
Nachtrag von mir, da der Link von meinem vorherigen Eintrag nicht funktioniert:
Der Aufsatz ist in dem Infobrief "anwaltbüro" 6/2019 ab Seite 3

Re: Haftbefehl liegt mir vor

Verfasst: 22.07.2019, 09:14
von Trine
Feldhamster hat geschrieben:
19.07.2019, 21:47
Nachtrag von mir, da der Link von meinem vorherigen Eintrag nicht funktioniert:
Der Aufsatz ist in dem Infobrief "anwaltbüro" 6/2019 ab Seite 3
ist das eine Zeitschrift? Würde den Aufsatz gern einmal lesen.