Ich habe oft Schuldner wo mir in der Drittauskunft die Konten von Dritten mitgeteilt werden, wo der Schuldner Verfügungsberechtigt ist.
Ehrlich gesagt dachte ich immer, ich kann damit nichts anstellen. Aber doch? Was heißt Auszahlungsanspruch? Ich dachte tatsächlich dass Pfändungsschutz von Konten Dritter besteht.
Haftbefehl liegt mir vor
Zu meinem Haftbefehl noch mal, habe ich heute in einer Sache erfahren, dass mein einer Schuldner schwer an Krebs erkrankt ist und ständig im Krankenhaus liegt. Seit Jahren kämpfe er mit der Krankheit. Kann man in dieser Situation was machen? GVZ ins KH schicken zum Schuldner oder so? Hierbei handelt es sich um eine sehr hohe Forderung.
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1990
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Du pfändest ja nicht das Konto. Drittschuldner ist der Kontoinhaber und du pfändest den Auszahlungsanspruch des Schuldners bei dem Kontoinhaber als DS.Trine hat geschrieben: ↑18.07.2019, 14:42Ich habe oft Schuldner wo mir in der Drittauskunft die Konten von Dritten mitgeteilt werden, wo der Schuldner Verfügungsberechtigt ist.
Ehrlich gesagt dachte ich immer, ich kann damit nichts anstellen. Aber doch? Was heißt Auszahlungsanspruch? Ich dachte tatsächlich dass Pfändungsschutz von Konten Dritter besteht.
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1990
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Wenn du weißt, in welchem Krankenhaus der Schuldner liegt, kannst du ja versuchen, ob der GV dort hingehen würde zur Abnahme der ZV. Du weißt doch, wer GV ist, ich würde ihn einfach mal anrufen und nachfragen, ob er dazu bereit wäre.Trine hat geschrieben: ↑18.07.2019, 14:43Zu meinem Haftbefehl noch mal, habe ich heute in einer Sache erfahren, dass mein einer Schuldner schwer an Krebs erkrankt ist und ständig im Krankenhaus liegt. Seit Jahren kämpfe er mit der Krankheit. Kann man in dieser Situation was machen? GVZ ins KH schicken zum Schuldner oder so? Hierbei handelt es sich um eine sehr hohe Forderung.
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12464
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
Damit werde ich jetzt auf jeden Fall öfter arbeiten.Feldhamster hat geschrieben: ↑18.07.2019, 17:53Du pfändest ja nicht das Konto. Drittschuldner ist der Kontoinhaber und du pfändest den Auszahlungsanspruch des Schuldners bei dem Kontoinhaber als DS.Trine hat geschrieben: ↑18.07.2019, 14:42Ich habe oft Schuldner wo mir in der Drittauskunft die Konten von Dritten mitgeteilt werden, wo der Schuldner Verfügungsberechtigt ist.
Ehrlich gesagt dachte ich immer, ich kann damit nichts anstellen. Aber doch? Was heißt Auszahlungsanspruch? Ich dachte tatsächlich dass Pfändungsschutz von Konten Dritter besteht.
Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.Feldhamster hat geschrieben: ↑18.07.2019, 17:55Wenn du weißt, in welchem Krankenhaus der Schuldner liegt, kannst du ja versuchen, ob der GV dort hingehen würde zur Abnahme der ZV. Du weißt doch, wer GV ist, ich würde ihn einfach mal anrufen und nachfragen, ob er dazu bereit wäre.Trine hat geschrieben: ↑18.07.2019, 14:43Zu meinem Haftbefehl noch mal, habe ich heute in einer Sache erfahren, dass mein einer Schuldner schwer an Krebs erkrankt ist und ständig im Krankenhaus liegt. Seit Jahren kämpfe er mit der Krankheit. Kann man in dieser Situation was machen? GVZ ins KH schicken zum Schuldner oder so? Hierbei handelt es sich um eine sehr hohe Forderung.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
Wie soll denn das in der Praxis aussehen ? Erfolgsversprechend klingt das irgendwie nicht.Feldhamster hat geschrieben: ↑18.07.2019, 17:55Wenn du weißt, in welchem Krankenhaus der Schuldner liegt, kannst du ja versuchen, ob der GV dort hingehen würde zur Abnahme der ZV. Du weißt doch, wer GV ist, ich würde ihn einfach mal anrufen und nachfragen, ob er dazu bereit wäre.Trine hat geschrieben: ↑18.07.2019, 14:43Zu meinem Haftbefehl noch mal, habe ich heute in einer Sache erfahren, dass mein einer Schuldner schwer an Krebs erkrankt ist und ständig im Krankenhaus liegt. Seit Jahren kämpfe er mit der Krankheit. Kann man in dieser Situation was machen? GVZ ins KH schicken zum Schuldner oder so? Hierbei handelt es sich um eine sehr hohe Forderung.
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1990
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Bei deinem Schuldner klingt ehrlich gesagt gar nichts erfolgversprechend.
Es sind Möglichkeiten, um an die VA zu kommen. Ich vermute aber, dass er auch darin angeben wird, keine pfändbaren Einkommen oder Vermögen zu haben.
Ihr müsst entscheiden, wieviel Geld und Zeit ihr investieren wollt, um die titulierten Gebühren geltend zu machen.
Es sind Möglichkeiten, um an die VA zu kommen. Ich vermute aber, dass er auch darin angeben wird, keine pfändbaren Einkommen oder Vermögen zu haben.
Ihr müsst entscheiden, wieviel Geld und Zeit ihr investieren wollt, um die titulierten Gebühren geltend zu machen.
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1990
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Zu dem Thema Pfändung des Auszahlungsanspruchs des Schuldners bei Nutzung des Kontos eines Dritten gibt es hier einen sehr schönen lesenswerten Aufsatz, mit Musterformulieren und weiteren Erläuterungen, u.a. auch dass kein Pfändungsschutz von Sozialleistungen besteht:Feldhamster hat geschrieben: ↑18.07.2019, 17:53Du pfändest ja nicht das Konto. Drittschuldner ist der Kontoinhaber und du pfändest den Auszahlungsanspruch des Schuldners bei dem Kontoinhaber als DS.Trine hat geschrieben: ↑18.07.2019, 14:42Ich habe oft Schuldner wo mir in der Drittauskunft die Konten von Dritten mitgeteilt werden, wo der Schuldner Verfügungsberechtigt ist.
Ehrlich gesagt dachte ich immer, ich kann damit nichts anstellen. Aber doch? Was heißt Auszahlungsanspruch? Ich dachte tatsächlich dass Pfändungsschutz von Konten Dritter besteht.
https://bibliothek.renosmart.de/?etcc_r ... oc/54986/3
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1990
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
Nachtrag von mir, da der Link von meinem vorherigen Eintrag nicht funktioniert:
Der Aufsatz ist in dem Infobrief "anwaltbüro" 6/2019 ab Seite 3
Der Aufsatz ist in dem Infobrief "anwaltbüro" 6/2019 ab Seite 3
ist das eine Zeitschrift? Würde den Aufsatz gern einmal lesen.Feldhamster hat geschrieben: ↑19.07.2019, 21:47Nachtrag von mir, da der Link von meinem vorherigen Eintrag nicht funktioniert:
Der Aufsatz ist in dem Infobrief "anwaltbüro" 6/2019 ab Seite 3