Haftbefehl liegt mir vor

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Trine
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#1

16.07.2019, 09:26

Hallo zusammen,

ich beantrage eigentlich in jedem ZV Auftrag den Haftbefehl mit, und beantrage die Übersendung an uns (Gläubigervertreter). So dass ich den Schuldner noch mal unter Druck setzen kann und ihm dem Haftbefehl unter die Nase halte.

Jetzt habe ich zum zweiten Mal den Haftbefehl vorliegen, den Schuldner angeschrieben aber weiterhin keine Reaktion.

In meiner aktuellen Sache habe ich Drittauskünfte: Kein Arbeitgeber bekannt aber 2 Konten.

Ist es ratsam eher die Konten zu pfänden ? Sicher die Kostengünstigere Variante oder?

Wie lange hat ein Haftbefehl Wirkung? 2 Jahre?

Was ratet ihr mir an Verfahrensweisen, wie in meinem jetzigen Fall?

Ich lese schon immer zu... aber so richtigen Rat finde ich nicht.

Wann beantragt ihr den Haftbefehl??? Und habt ihr schon einmal Verhaftung beantragt? Irgendwie macht das doch wenig Sinn und verursacht nur hohe Kosten, oder?

Ich wäre für Erfahrungsberichte dankbar. :wink2
:thx
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icerose
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#2

16.07.2019, 09:32

Trine hat geschrieben:
16.07.2019, 09:26
ich beantrage eigentlich in jedem ZV Auftrag den Haftbefehl mit, und beantrage die Übersendung an uns (Gläubigervertreter).
mache ich auch so. Meistens jedenfalls - was ich habe, hab ich. ;)
Trine hat geschrieben:
16.07.2019, 09:26
Ist es ratsam eher die Konten zu pfänden ?
ja, zuerst Kontopfändung veranlassen. Ist am Ende (falls der Schuldner wirklich verhaftet werden muss) das Günstigere.
Trine hat geschrieben:
16.07.2019, 09:26
Wie lange hat ein Haftbefehl Wirkung? 2 Jahre?
:daumen richtig
Trine hat geschrieben:
16.07.2019, 09:26
Und habt ihr schon einmal Verhaftung beantragt?
Ja, das musste ich schon mehrmals tun.
Trine hat geschrieben:
16.07.2019, 09:26
Irgendwie macht das doch wenig Sinn und verursacht nur hohe Kosten, oder?
Das kann ich nicht wirklich beantworten, weil alle meine Schuldner dann doch nicht in den Knast wollten. :lol:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#3

16.07.2019, 09:53

Und was kostet der Spaß für uns vorab ? hab was von 200-400 € gelesen.
Was war dann das Ergebnis? RZ oder Abgabe VA?
:thx
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#4

16.07.2019, 15:31

Trine hat geschrieben:
16.07.2019, 09:53
Und was kostet der Spaß für uns vorab ? hab was von 200-400 € gelesen.
Das kann ich dir mangels Erfahrung leider nicht sagen. :sad:
Trine hat geschrieben:
16.07.2019, 09:53
Was war dann das Ergebnis? RZ oder Abgabe VA?
in den meisten Fällen wurde die VA abgegeben. Nur selten nimmt ein Schuldner das zum Anlass, die Sache durch Ratenzahlung zu erledigen. Zumindest sind meine Erfahrungen so.
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#5

16.07.2019, 17:39

Also der Gerichtsvollzieher bekommt nur 39€ (Nr. 270 KV GvKostG), ggf. zzgl. Zeitzuschlag und Auslagen. Denke, was so teuer ist, ist der Polizeieinsatz, wenn der Gerichtsvollzieher nicht alleine hin will und der Haftkostenbeitrag (https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 27470.html)
Habe damit aber auch noch keine Erfahrung gemacht.

Hier steht aber auch ein Erfahrungsbericht: viewtopic.php?t=64377
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#6

17.07.2019, 14:14

Ich habe heute die andere Akte auf Wiedervorlage, da hatte ich den Schuldner bereits den Haftbefehl zur Kenntnis übermittelt und nochmal Druck aufgebaut wegen der Zahlung. Er rührt sich nicht. Drittauskünfte Arbeitgeber und Konten liegen vor. Weder Job noch Konto hat er. Meint ihr, eine Verhaftung lohnt sich? Er gibt die VA nicht ab... vllt. dann schon, aber vllt. auch nicht! hmmmmm
:thx
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#7

17.07.2019, 23:07

Wie hoch ist denn die Forderung?
Ist das eine Forderung von euch gegen einen ehemaligen Mandanten?
Generell schon komisch, wenn jemand noch nicht einmal ein Konto hat....vielleicht sitzt der Schuldner ja auch von in einer JVA ein und rührt sich deswegen nicht?
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#8

18.07.2019, 07:56

Die Forderung beläuft sich auf mittlerweile über 3000 €. Hauptforderung 2100 € - gegen einen ehemaligen Mandanten. Genau ! Da hatten wir ihn auch schon wegen einer Vollstreckung vertreten. :/

Ich hatte einen sehr guten alten Freund von ihm angerufen, aber er hat auch keinen Kontakt mehr. Er kann keinen Kontakt aufbauen.. weiß nicht wo er steckt. Er meinte, er weiß nicht, ob er noch lebt, aber die Post kommt ja auch nicht zurück.

ich wollte heute mal den GVZ anrufen, ob der was weiß.

Der Schuldner ist verfügungsberechtigt auf 2 andere Konten. Aber das bringt mich ja nicht weiter.
:thx
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#9

18.07.2019, 11:20

Trine hat geschrieben:
18.07.2019, 07:56
Der Schuldner ist verfügungsberechtigt auf 2 andere Konten. Aber das bringt mich ja nicht weiter.
Kennst du denn die Inhaber der anderen beiden Konten?
Wenn ja, dann hilft dir das insofern, als du bei denen den Auszahlungsanspruch deines Schuldners pfänden kannst. ;)
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#10

18.07.2019, 11:37

icerose hat geschrieben:
18.07.2019, 11:20
Trine hat geschrieben:
18.07.2019, 07:56
Der Schuldner ist verfügungsberechtigt auf 2 andere Konten. Aber das bringt mich ja nicht weiter.
Kennst du denn die Inhaber der anderen beiden Konten?
Wenn ja, dann hilft dir das insofern, als du bei denen den Auszahlungsanspruch deines Schuldners pfänden kannst. ;)
Nachtrag: und Pfändungsschutz gibt es in diesem Fall gar keinen. :mrgreen:
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