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Haftbefehl liegt mir vor
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Jetzt wollte ich mal solch einen Pfüb starten und von einem Schuldner - vermutlich - die Ehefrau wegen des Auszahlungsanspruches als Drittschuldner angeben aber in meiner Drittauskunft steht gar keine Adresse des Kontoinhabers.. Sowas aber auch.. was macht ihr in solchen Fällen?Feldhamster hat geschrieben: ↑18.07.2019, 17:53
Du pfändest ja nicht das Konto. Drittschuldner ist der Kontoinhaber und du pfändest den Auszahlungsanspruch des Schuldners bei dem Kontoinhaber als DS.
In einer anderen Sache, wo der Herr krebskrank ist, gibt's auch einen Kontoinhaber und der Schuldner ist Verfügungsberechtigter, aber wie soll ich da an die Adresse kommen? der kann sonst wo wohnen.
Wie geht ihr vor, um an die Anschrift des Drittschuldners (Kontoinhaber) zu kommen, um den Auszahlungsanspruch zu pfänden?
Ich wollte erst alles probieren, bevor ich einen Verhaftungsauftrag fertige
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Tja...so eine Auskunft bekommst Du aber m.E. nur durch die Vermögensauskunft und die gibt ja Dein Schuldner nicht ab. :
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Ich habe jetzt mal eine Ema gestellt. Die Bank ist in dem Ort wo der Schuldner wohnt, die Drittschuldnerin ist im ähnlichen Alter wie die Schuldnerin, ich vermute, dass es die Ehefrau ist. Wenn ich eine positive Ema habe, könnte ich einen pfüb beantragen.. oder?
Wie kommt ihr denn an die Anschriften der Konto-Inhaber?
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Ja, dann kannst du den Pfüb beantragen.
Sehr gute Idee mit der EMA - anders geht es ja fast nicht. Außer, man hat die Adresse aus der Vermögensauskunft.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück