Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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spatzn
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#1
15.07.2019, 11:25
Hallo,
ich habe einen Haftbefehl vorliegen und frage mich gerade, ob dieser nicht hätte direkt an die Gerichtsvollzieherin zur Ausführung gehen müssen.
Im Formular habe ich H und das 3. Kreuz gemacht, wir haben die 20 € bezahlt.
Muss ich jetzt wieder das ganze Formular ausfüllen und I für die Gerichtsvollzieherin ankreuzen?
Danke für Eure Hilfe.
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spatzn
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#2
15.07.2019, 11:47
Hat sich schon erledigt. Ging wohl von der Gerichtsvollzieherin selbst aus, da sie ein aktuelles Forderungskonto braucht.