Hallo,
ich soll einen Antrag nach § 888 ZPO stellen. Stelle ich diesen ganz normal beim Landwirtschaftsgericht unter dem Aktenzeichen, wo das Urteil ergangen ist? Oder bei dem Vollstreckungsgericht?
Vielen Dank im Voraus
Antrag nach § 888 ZPO
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Im Absatz 1 des § 888 steht Prozessgericht des ersten Rechtszuges.