Antrag nach § 888 ZPO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Binchen24
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#1

12.07.2019, 11:31

Hallo,

ich soll einen Antrag nach § 888 ZPO stellen. Stelle ich diesen ganz normal beim Landwirtschaftsgericht unter dem Aktenzeichen, wo das Urteil ergangen ist? Oder bei dem Vollstreckungsgericht?

Vielen Dank im Voraus
Feldhamster
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#2

12.07.2019, 11:57

Im Absatz 1 des § 888 steht Prozessgericht des ersten Rechtszuges.
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