Vorläufiges Zahlungsverbot-2 Schuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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spatzn
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#1

10.07.2019, 08:17

Hallo,

ich möchte ein vorläufiges Zahlungsverbot machen aus einem Kfb.

Schuldner wären: 1. Firma (UG, haftungsbeschränkt), vertreten durch (Fakename) GFin Maria Schulz

2. Maria Schulz, gleiche Adresse wie 1.

Schreibe ich einfach beide in ein vorläufiges Zahlungsverbot? Oder muss ich irgendwas beachten? Die Bankverbindung liegt mir von der Firma vor.

Danke für Eure Hilfe.

Achso, das eigentliche Problem ist der Titel. Dort steht: "Jeder zahlt 1/2 Anteil".
188F
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#2

10.07.2019, 09:46

Das kommt auf den Titel und den Anspruch, den Du pfänden willst, an. Sind im Titel beide als Schuldner aufgeführt und steht beiden Schuldnern der Anspruch gegen den Drittschuldner zu, kannst Du alles in ein VZV stecken. Falls Du verschiedene Ansprüche hast, musst Du diese dann den jeweiligen Schuldnern zuordnen. In der Regel kannst Du in einen einzigen VZV und Pfüb mehrere Drittschuldner und/oder auch alle im Titel genannten Schuldner aufführen. Hier musst Du dann nur klar unterscheiden.

Ggf. ist es aber auch übersichtlicher, das in getrennten Pfändungsmaßnahmen zu verfolgen. Warum wurde denn das Erkenntnisverfahren mit einem 1/2-Anteil geführt und nicht als Gesamtschuldner?
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#3

10.07.2019, 09:49

spatzn hat geschrieben:
10.07.2019, 08:17
Achso, das eigentliche Problem ist der Titel. Dort steht: "Jeder zahlt 1/2 Anteil".
Iiiih.
Wenn du denselben Drittschuldner hast, kannst du das in einem ZVB machen, musst aber explizit darauf hinweisen, dass von jedem Schuldner nur die Hälfte zu zahlen ist.
Allerdings halte ich es für übersichtlicher, für jeden Schuldner ein eigenes ZVB zu machen. Falls du einen Pfüb brauchst, wirst du das eh trennen müssen. ;)
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spatzn
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#4

10.07.2019, 11:41

Danke für Eure Antworten. Es handelt sich um einen Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren. Die Schuldnerin/Antragsgegnerin zu 2. ist Geschäftsführerin der Schuldnerin/Antagsgegnerin zu 1. Warum das so beantragt wurde, weiß ich nicht. Ich dachte halt, wenn es sich doch im Grunde um dieselbe Person=denselben Schuldner mit gleicher Anschrift handelt, reicht eben ein Vorläufiges Zahlungsverbot und auch ein Pfänder. Nr. 2 haftet doch für Nr. 1. Oder nicht?
spatzn
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#5

10.07.2019, 12:11

Wieviele Abschriften braucht man da?

1 Original, 4 beglaubigte (Schuldner 1, Schuldner 2, Drittschuldner x 2), Kopie Akte?
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#6

10.07.2019, 12:26

1 x Original
1 x je Schuldner
1 x je DS

Kopie Akte - wie mans halt braucht
spatzn
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#7

10.07.2019, 12:39

Danke.
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#8

10.07.2019, 13:17

spatzn hat geschrieben:
10.07.2019, 11:41
Ich dachte halt, wenn es sich doch im Grunde um dieselbe Person=denselben Schuldner mit gleicher Anschrift handelt, reicht eben ein Vorläufiges Zahlungsverbot und auch ein Pfänder. Nr. 2 haftet doch für Nr. 1. Oder nicht?
Nein, zumindest in diesem Fall haftet Nr. 2 nicht für Nr. 1 - da eben je ein halber Anteil geschuldet ist.

Zum Pfänder: Ich mache immer öfter die Erfahrung, dass ich bei 2 Schuldnern mit derselben Anschrift trotzdem zwei Pfüb-Entwürfe einreichen muss. Auch bei gesamtschuldnerischer Haftung. Von daher kann ich mir denken, dass das Gericht, dass du bemühst (falls du musst), schon allein wegen der Forderung (je ein halb) je einen eigenen Antrag wird haben wollen.
188F hat geschrieben:
10.07.2019, 12:26
1 x Original
1 x je Schuldner
1 x je DS

Kopie Akte - wie mans halt braucht
:zustimm
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