Pfändung von Pferden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Susi1980
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#1

04.07.2019, 15:55

Hallo zusammen!

Wir haben einen Schuldner der ganz offensichtlich eine Pferdezucht betreibt. Er züchtet und verkauft Pferde bzw. Fohlen. Es gibt eine Internetseite, es gibt eine Facebookseite und es gibt sogar Zeitungsartikel (online) aus denen eindeutig hervorgeht, dass die Zucht dem Schuldner zuzuordnen ist.

In seiner VA gibt er nun aber an, dass sich die Tiere nicht in seinem Besitz befinden, sondern im Besitz seiner Töchter.

Der zuständige GVZ teilte mir das als Grund mit, dass er die Tiere nicht pfänden konnte. Und damit kann und will ich mich nicht abfinden.

Grundsätzlich hat der GVZ ja bei der Pfändung Eigentumsverhältnisse nicht zu berücksichtigen, aber wie ist das beim Besitz? Der Schuldner kann doch nicht einfach so behaupten, dass der Besitz bei einer anderen Person liegt und ist damit fein raus?!

Die Tiere befinden sich meiner Meinung nach ganz klar auch in seinem Besitz, denn er wohnt - genauso wie die Töchter - auf diesem Grundstück, also sind die Tiere in seinem Besitz. Der GVZ hätte also auf alle Fälle erst einmal pfänden müssen. In der Folge können die Töchter dann ja gerne kommen und mittels Drittwiderspruchsklage die Vollstreckung für unzulässig erklären lassen. Dies dürfte für sie jedoch auch schwierig werden, denn nach meinen Recherchen ist ein Eigentumsnachweis an einem Pferd nur schwer zu führen.

Findet sich jemand, der mir zustimmt, oder mir Gegenteiliges zu diesem Thema sagen kann? Sind meine Gedankengänge richtig? Ich will mich ja beim GVZ auch nicht blamieren! :nachdenk
mrsgoalkeeper
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#2

04.07.2019, 16:07

Wie du schon richtig feststellst ist Besitz nicht gleich Eigentum. Selbst wenn der Schuldner behauptet hätte, dass die Pferde im Eigentum seiner Töchter stehen, hätte der GVZ gleichwohl pfänden müssen. Den Töchtern des Schuldners hätte dann der Rechtsweg offen gestanden.

Wollte der GVZ vielleicht zum Ausdruck bringen, dass die Pferde nicht vor Ort waren?
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Susi1980
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#3

04.07.2019, 16:18

Nein, das kann nicht sein. Die Pferde stehen da. Ich vermute eher, dass der GVZ gar nicht vor Ort war, sondern zur VA in sein Büro geladen hatte, so stehts nämlich auch im Protokoll ("habe ich mich heute ... in mein Büro begeben.") Eigentlich hatte ich aber VA nach Sachpfändung beantragt. Abgerechnet hat der GVZ aber eine nicht erledigte Amtshandlung, die Abnahme VA und Versuch gütliche Einigung. (Ich wollte auch eigentlich gar keine gütliche Einigung, hab also kein Kreuz gesetzt, aber die gütliche Einigung ist ja vorgeschrieben, deshalb ignoriere ich das.) Aber meinen Auftrag "erst Sachpfändung, dann VA" hat der GVZ offenbar überlesen. Leider ist er nun auch erstmal im Urlaub (sagte mir heute sein AB) und ich kann ihn nicht selbst fragen. Ich weiß also nicht genau, ob er vielleicht doch da war.

Deshalb bin ich jetzt auch am überlegen, einfach dem Vertretungs-GVZ explizit Auftrag zur Pfändung/Verwertung zu erteilen PUNKT
Eventuell noch mit einem Hinweisschreiben, wegen Besitz/Eigentum!?
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#4

04.07.2019, 16:43

:kopfkratz Ich hab grad das Gefühl, als wenn wir was nicht "sehen". Wem gehört das Grundstück, auf dem die Pferde stehen? Dem Schuldner? Wenn nicht könnte man es so auslegen, dass die Pferde sich nicht im Gewahrsam des Schuldners befinden. Dann würde es wohl komplizierter.

Was soll eigentlich mit den Pferden passieren nach der Pfändung? Die muss Du ja auch abtransportieren, unterstellen und verpflegen lassen. Lohnt sich das überhaupt?
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#5

04.07.2019, 17:05

Susi1980 hat geschrieben:
04.07.2019, 15:55
Dies dürfte für sie jedoch auch schwierig werden, denn nach meinen Recherchen ist ein Eigentumsnachweis an einem Pferd nur schwer zu führen.
Es stimmt es ist schwierig, da der Equidenpass, den jedes Pferd mittlerweile haben muss nichts über den Eigentümer aussagt. Es kann aber durchaus eine Eigentumsurkunde geben. Die Eigentumsurkunde für Pferde dient zum Nachweis des Eigentums an dem eingetragenen Pferd. Das heißt, bei Pferden, die in einem Zuchtverband eingetragen sind. Kauft man das Pferd beim Züchter sollte dieser immer mit ausgehändigt werden. Das Dokument wird von dem jeweiligen Zuchtverband ausgestellt, bei dem das Pferd eingetragen ist. Das sollte hier vielleicht in Erfahrung gebracht werden, um was für Pferde es sich handelt, ob es Pferde vom Züchter sind. Aber auch dies dürfte schwierig sein befürchte ich.
Liebe Grüße

Sylvia

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#6

04.07.2019, 21:53

Mal ganz quer gedacht:
Kannst du oder jemand anders aus der Kanzlei sich nicht einfach als potentieller Kaufinteressent ausgeben und so versuchen, an Infos über den Eigentümer zu kommen? Führt Kaufgespräche, lasst euch hierbei die Unterlagen des Pferdes zeigen und wenn ihr die Infos habt, die ihr braucht, tretet ihr von den Kaufverhandlungen zurück, weil ihr es euch anders überlegt habt.

Im übrigen gibt es hier im Forum schon einige Threads zum Thema Pfändung von Pferden. Ich habe diese allerdingst nicht weiter durchgesucht, ob mit den alten Einträgen sich deine Fragen evtl. beantworten lassen.
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Susi1980
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#7

05.07.2019, 09:48

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
04.07.2019, 16:43
:kopfkratz Ich hab grad das Gefühl, als wenn wir was nicht "sehen". Wem gehört das Grundstück, auf dem die Pferde stehen? Dem Schuldner? Wenn nicht könnte man es so auslegen, dass die Pferde sich nicht im Gewahrsam des Schuldners befinden. Dann würde es wohl komplizierter.

Was soll eigentlich mit den Pferden passieren nach der Pfändung? Die muss Du ja auch abtransportieren, unterstellen und verpflegen lassen. Lohnt sich das überhaupt?
Also, laut VA wohnt der Schuldner da zur Miete, Vermieterin ist (dem Namen nach) vermutlich die Schwiegermutter, mietfrei, keine Kaution, Nebenkosten laufen wohl über eigene Privatverträge. Die Pferde stehen auf diesem Grundstück. Der Schuldner wohnt dort.
...
Abtransport, Unterstellung etc. könnte ich organisieren, wenn das nicht der GVZ macht!? Entweder wende ich mich dazu an das zuständige Tierheim, wegen vorhandener Kapazitäten, ansonsten hab ich selbst eine Einrichtung "an der Hand", die sich darum kümmern würde. Und für die Versteigerung wäre dann ja wieder der GVZ zuständig.
...
Ob es sich lohnt? Keine Ahnung! Aber meine Gesamtforderung (inkl. Kosten, Zinsen) beträgt nicht mal € 3.000,00. Ich denke mit zwei oder drei Pferden kommen wir dann klar. :pfeif
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#8

05.07.2019, 09:50

GVZ-Schickerin hat geschrieben:
04.07.2019, 17:05
Susi1980 hat geschrieben:
04.07.2019, 15:55
Dies dürfte für sie jedoch auch schwierig werden, denn nach meinen Recherchen ist ein Eigentumsnachweis an einem Pferd nur schwer zu führen.
Es stimmt es ist schwierig, da der Equidenpass, den jedes Pferd mittlerweile haben muss nichts über den Eigentümer aussagt. Es kann aber durchaus eine Eigentumsurkunde geben. Die Eigentumsurkunde für Pferde dient zum Nachweis des Eigentums an dem eingetragenen Pferd. Das heißt, bei Pferden, die in einem Zuchtverband eingetragen sind. Kauft man das Pferd beim Züchter sollte dieser immer mit ausgehändigt werden. Das Dokument wird von dem jeweiligen Zuchtverband ausgestellt, bei dem das Pferd eingetragen ist. Das sollte hier vielleicht in Erfahrung gebracht werden, um was für Pferde es sich handelt, ob es Pferde vom Züchter sind. Aber auch dies dürfte schwierig sein befürchte ich.
Genau, deshalb denke ich ja auch, dass ich die Pferde wegnehmen und verwerten kann. Schließlich wird der Schuldner kein Eigentum nachweisen können.

Danke für den Hinweis mit dem Zuchtverband, dahingehend werde ich mich nochmal schlau machen. Vielleicht ist der Schuldner dort ja registriert.
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#9

05.07.2019, 09:52

Feldhamster hat geschrieben:
04.07.2019, 21:53
Mal ganz quer gedacht:
Kannst du oder jemand anders aus der Kanzlei sich nicht einfach als potentieller Kaufinteressent ausgeben und so versuchen, an Infos über den Eigentümer zu kommen? Führt Kaufgespräche, lasst euch hierbei die Unterlagen des Pferdes zeigen und wenn ihr die Infos habt, die ihr braucht, tretet ihr von den Kaufverhandlungen zurück, weil ihr es euch anders überlegt habt.

Im übrigen gibt es hier im Forum schon einige Threads zum Thema Pfändung von Pferden. Ich habe diese allerdingst nicht weiter durchgesucht, ob mit den alten Einträgen sich deine Fragen evtl. beantworten lassen.
Hallo Feldhamster, ja den Gedanken hatte ich auch schon. Aber ich hab leider null Ahnung vom Thema Pferde und würde dann wie blöd da stehen. :oops:
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#10

05.07.2019, 10:05

Hier sind die Zuchtverbände:

https://www.pferd-aktuell.de/deutsche-p ... -ponyzucht

wenn er wirklich züchtet, ist er beim jeweiligen Verband registriert und dann gibt es auch Papiere. Ist er da nicht registriert, handelt es sich um eine reine Hobbyzucht (das Internet ist genügsam und schreiben kann man viel). Für den Fall, daß der Eigentumsnachweis überhaupt erbracht werden kann (und wenn nicht, kann der GV ihm nicht einfach die Pferde wegnehmen), sorgt der GV für die artgerechte und sichere Unterbringung, die Kosten hierfür sind nicht zu unterschätzen. In der Regel wird die Unterbringung in einem Mietstall erfolgen, hier werden entsprechende Bescheinigungen über den Gesundheitszustand verlangt, die muß ein Tierarzt ausstellen, kostet auch wieder.

Bei einer Forderung von 3000 € würde ich mir das gut überlegen und vor allem den Mandanten auf die möglichen Kosten hinweisen die auf ihn zukommen, ist ja nicht gesagt, daß die Tiere wirklich versteigert werden oder daß der SC diese Kosten auch übernimmt.

Ich habe das mal erfolgreich durchgezogen, allerdings mit Rückepferden (Nebenerwerb), die allerdings auch pro Stück einen Wert von ca. 30.000 DM hatten.

Ich würde die Sache noch mal überdenken an deiner Stelle und vor allem mit dem zuständigen GV klären, wie und wo eine Unterbringung in Frage käme und die Kosten berechnen.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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