Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Im Vermögensverzeichnis meiner Schuldnerin steht, dass sie als Miterbin in einer Erbengemeinschaft an einem Grundstück beteiligt ist. Über dieses Objekt läuft mittlerweile die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Lt. Rechtspfleger ist Anfang Oktober der erste Versteigerungstermin.
Frage: Wie komm ich an das Geld, was der Schuldnerin zusteht? Hat das schon mal jemand gemacht? Die Informationen im Stöber irritieren mich mehr, als dass sie mir weiterhelfen....
Vielen Dank vorab.
Zwangsverst. Teilung Erbengemeinschaft
Es muss zunächst einmal der Auseinandersetzungsansruch gepfändet werden sofern der Grundbesitz nicht übermäßig belastet ist.
Gepfändet wird der angebliche Nachlass-/Miterbenanteil des ...
an dem Nachlass des Verstorbenen, ...... verstorben am ............, zusammen mit dem Anspruch auf Auseinandersetzung des Nachlasses.
Drittschuldner sind die anderen Miterben.
an den Drittschuldner: ( 1 )
an den Drittschuldner: ( 2 )
an den Drittschuldner: ( 3 )
einschließlich etwaiger künftig fällig werdender Ansprüche aus dem gleichen Rechtsgrund hiermit gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen. Der Drittschuldner darf, soweit die Forderung gepfändet ist, an den Schuldner nicht mehr leisten. Der Schuldner darf insoweit über die Forderung nicht verfügen, insbesondere sie nicht einziehen. Der Drittschuldner hat die gepfändete Forderung an den Gläubiger zu leisten.
Dann muss dieses in das Grundbuch eingetragen werden. Ob das zeitlich noch alles klappt, steht in den Sternen.
Gepfändet wird der angebliche Nachlass-/Miterbenanteil des ...
an dem Nachlass des Verstorbenen, ...... verstorben am ............, zusammen mit dem Anspruch auf Auseinandersetzung des Nachlasses.
Drittschuldner sind die anderen Miterben.
an den Drittschuldner: ( 1 )
an den Drittschuldner: ( 2 )
an den Drittschuldner: ( 3 )
einschließlich etwaiger künftig fällig werdender Ansprüche aus dem gleichen Rechtsgrund hiermit gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen. Der Drittschuldner darf, soweit die Forderung gepfändet ist, an den Schuldner nicht mehr leisten. Der Schuldner darf insoweit über die Forderung nicht verfügen, insbesondere sie nicht einziehen. Der Drittschuldner hat die gepfändete Forderung an den Gläubiger zu leisten.
Dann muss dieses in das Grundbuch eingetragen werden. Ob das zeitlich noch alles klappt, steht in den Sternen.
Habt ihr einen GB-Auszug?, ggf. per online holen, sofern die Möglichkeit besteht. Ansonsten die Nachlassabteilung oder Vollstreckungsgericht anrufen und erfragen.