Welche Module kreuzt ihr an?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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elli_m77
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#1

29.06.2019, 18:23

Hallo zusammen,

also ich habe schon länger verfolgt, was hier so der ein oder andere bezüglich der Module für einen Zwangsvollstreckungsauftrag geschrieben hat. Nachdem ich aber letztens einen Zwangsvollstreckungsauftrag erteilt habe und wegen einer kleinen Unstimmigkeit mit dem Gerichtsvollzieher telefonieren musste, bin ich total verwirrt bzw. frage ich mich, was jetzt wirklich sinnvoll ist.

Bisher haben wir immer folgende Module angekreuzt: G1 bzw. G2 (je nachdem, wie sicher war, ob beim Schuldner was zu holen war), H, J, K und K4

Jetzt habe ich mich länger und sehr nett mit dem GV unterhalten und dieser empfahl mir, doch das Modul H wegzulassen, das würde zuviel Zeit beanspruchen, und einen Haftbefehl könne man immer noch beantragen. Stattdessen empfahl er mir, lieber Dritteinkünfte einzuholen, für den Fall, dass der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der VA nicht nachkommt. Also alles so wie oben, nur statt H dann eben M1, M2 und M4

Mich würde jetzt einfach interessieren, wie ihr das in euren Kanzleien handhabt?

Danke schonmal im Voraus für eure Antworten und VG

elli_m
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paralegal6
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#2

30.06.2019, 12:16

Ich nehme Haftbefehl teilweise auch mit rein wenn ich zB weiss dass der Schuldner ganz jung ist nützt mir ne Rentenauskunft auch nix, ansonsten kommt die Mitteilung vom GV zu mir, dann muss ich nen Haftbefehl beantragen, das dauert mir alles zu lange
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#3

01.07.2019, 08:36

Ich kreuze H immer mit an und lasse den Haftbefehl direkt dem GVZ zuleiten.
Außerdem G2 (G1 eigentlich nie) und K2, K3 und K4.
Bei M kreuze ich - wenn überhaupt, das ist eine Kosten/Nutzen-Abwägung - meist nur M2 (Kontenauskunft) an, weil mir M1 und M3 bislang nichts Erhellendes eingebracht haben und nur Kosten verursachten.
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elli_m77
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#4

06.07.2019, 08:24

Vielen Dank für eure Antworten 😊

VG
elli_m
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