eingetragene Grundschulden bei Zwangsversteigerung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
maka2
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 275
Registriert: 25.03.2011, 18:06
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#1

27.06.2019, 12:32

Zwangsversteigerung die nächste.... 8)

Hallo ihr Lieben,

ich hab mal wieder eine Frage :kopfkratz
Wir wollen eine Sicherungshypothek eintragen lassen und aufgrund dessen die Zwangsversteigerung. In einem anderen Beitrag hatte ich schon mal geschrieben, dass die Schuldnerin behauptet, sie hätte die Grundschuldbriefe und Löschungsbewilligungen verloren...es geht hier um dieselbe Schuldnerin. Aber ein anderes Grundstück und eine andere Anspruchsgrundlage.
Wenn die Grundschulden nun bezahlt sind, aber noch nicht im Grundbuch gelöscht wurden und wir beantragen nun die Zwangsversteigerung, was passiert mit den drinstehenden Grundschulden?!? :kopfkratz

ist eigentlich ne saudumme Frage. Aber ich hab wirklich absolut keine Ahnung! :mrgreen:
Und auf "hoffentlich gehts gut" hin einen entsprechenden Antrag stellen....das finde ich dann doch schon fahrlässig.
Ich habe jetzt alles durch was ich finden konnte. Finde aber zu der einfachen Frage nichts!
Wenn die Grundschuld noch bestehen würde...okay.
Wenn der betreibende Gläubiger der Grundschuldbriefeinhaber ist...auch okay.
Aber in meinem Fall versteh ich es einfach nicht :oops:

Danke für eure Rückmeldungen!

Liebe Grüße
:wink1 maka 2
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#2

27.06.2019, 12:53

Nach einem sehr informativen Seminar von gestern werfe ich mal den Beitrag in den Raum:

https://www.iww.de/ve/archiv/grundbuchv ... chs-f41775

Ich hatte noch keine Zeit mich damit näher zu befassen und habe auch den Artikel nicht vollständig gelesen, aber vielleicht gibt das einen Denkanstoss.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Geiselmann
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1289
Registriert: 28.03.2010, 11:15
Beruf: Rechtspfleger

#3

27.06.2019, 19:50

Vorrangige Grundschulden muss der Ersteher im Zwangsversteigerungsverfahren übernehmen, unabhängig von deren Valutierung!
Geboten im Termin wird nur das Bargebot, die Grundschulden übernimmt der Ersteher zusätzlich.

S. Geiselmann
maka2
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 275
Registriert: 25.03.2011, 18:06
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Andere

#4

03.07.2019, 11:49

Danke für die Rückmeldungen!!
So hab ich mir das schon gedacht...Mist!
Aber wenn ich die als neuer Eigentümer mitübernehme, obwohl sie ja bereits erledigt/bezahlt sind, dann müsste ich doch als neuer Eigentümer eine Löschungsbewilligung für die Austragung erhalten (dass das extra kostet ist ja klar :-D)?
Ich bin hier mit der Praxis ein bisschen überfordert. Ich muss dem Mandanten ja ALLE Kosten mitteilen...und wenn hinterher wg. Grundbuchänderung nochmals welche auf ihn zukommen...oder kann man das im Rahmen der Grundbuchänderung wg. Eintragung neuer Eigentümer gleich "mitabhandeln"? Aber wie komme ich vorher (ohne als Eigentümer eingetragen zu sein) an die Löschungsbewilligung und die Grundschuldbriefe?? Ach schei....man!
Tschuldigung...

Die Theorie und die Praxis...und das Durchdenken bis zum Schluss, wenn man so Sachen kaum hat...

Vielen Dank für eure Hilfe!!!
Geiselmann
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1289
Registriert: 28.03.2010, 11:15
Beruf: Rechtspfleger

#5

03.07.2019, 19:43

Eine Grundschuld ist unabhängig von der Forderung.
Der Ersteher zahlt die Grundschuld an die Bank. Dann erhält er Löschungsbewilligung und ggf. Grundschuldbrief.
Wenn die Bank keine Forderung mehr hat, oder eine geringere als die Grundschuld, muss sie den Rückgewährsanspruch gegenüber den bisherigen Eigentümern erfüllen.

S. Geiselmann
Antworten