Zinsanspruch PFüB

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ramona1909
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#1

26.06.2019, 17:05

Hallo Leute,

wir haben einen älteren PFüb vorliegen. Ich zitiere einmal die Stelle, um die es geht:

"Froderung gemäß beiligender Berechnung 1.000 €

....Kosten.... ..... €
Gesamtforderung 1000 €

zzgl. der vom Gerichtsvollzieher gesonder zu berechnenden Zustellungskosten. zzgl. weitere Zinsen auf werden die angeblichen Ansprüche des Schuldners an..."

Besteht nun ein Zinsanspruch? Nach "auf" ist kein Betrag beziffert, Text steht genauso wie im Zitat im Pfüb...Bezieht sich dies dann automatisch auf die Gesamtforderung oder besteht dann grundsätzlich gar kein Zinsanspruch ohne Bezifferung in diesem Fall? Es sieht aus als wäre die Lücke einfach nicht gefüllt....

Sorry, wir haben selten mit sowas zutun...ich hoffe, die Frage ist verständlich...

Danke schonmal!
Feldhamster
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#2

26.06.2019, 17:30

Der Zinsanspruch besteht grundsätzlich nach dem Titel. Fraglich ist jedoch, ob dieser von der Pfändung mit umfasst ist, wenn er - wie vorliegend - nicht genau bezeichnet bzw. angegeben ist.

Ich würde eher sagen nein, da er mangels genauer Bezeichnung nicht nachvollzogen werden kann.
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paralegal6
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#3

27.06.2019, 10:59

Was ergibt sich denn aus der beiliegenden Berechnung?
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ramona1909
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#4

28.06.2019, 12:47

Das ist eine Kontoberechnung, die dabei war...was bedeutet das jetzt für meine Ursprungsfrage? Dieser Betrag einschließlich aufgeführter Kosten sind bezahlt.

In der Ursprungsfrage war die 1.000 € nur ein Platzhalter für 1.606,63 bzw. Gesamtforderung 1.667,51 €.

Datum Umsatz Zinstage Betrag Hauptf. Kosten Zinsen Gesamt
22.11.94 Eröffnung Forderungskonto 1.104.39 S 1.104.39 38,35 14. 86 1.157,60
30.01.07 Zinsen 22.11.94 - 30.01.07 4 388 1.278.82 S 1.104,39 38,35 1.293.68 2 436,42
30.01.07 Meldeamtsanfrage 5.00 S 1.104,39 43,35 1.293,68 2 441,42
1.01.08 Zinsen 30.01.07 - 01.01.08 331 96.47 S 1.104.39 43.35 1.390,15 2.537.89
01.01.08 305 verjährte Zinsen 1.390.15 H 1.104.39 43,35 0.00 1.147,74
12.09.11 Zinsen 01.01.08 - 12.09 11 1.331 387,90 S 1.104.39 43,35 387,90 1.535,64
12.09.11 201 Gerichtsvollzieherkosten 64.00 S 1.104.39 107,35 387.90 1.599.64
06.10.11 Zinsen 12 09.11 - 06 10 11 24 6,99 S 1.104,39 107,35 394.89 1.606,63

15.10.11 Forderungssaldo 1.104,39 107,35 394 89 1.606.63

Der Pfüb datiert vom 06.10.2011 mit dem Zitat aus meiner Frage...
ramona1909
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#5

28.06.2019, 12:58

Dann eben die bearbeiteten Dokumente..hoffe das klappt jetzt....
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