Kosten ZV in Frankreich

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Inara
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#1

26.06.2019, 10:20

Hallo!

Kann mir jemand sagen, wie ich heraus bekommen, welche Kosten auf unseren Mandanten zukommen können, wenn wir die ZV in Frankreich betreiben? oder ggf. wo ich dazu etwas finde?
Der Mandant möchte vorab wissen, welche Kosten da auf ihn zukommen können.

Vielen lieben Dank.

LG
Inara
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#2

02.07.2019, 09:55

kann hier keiner helfen?
Pitt
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#3

02.07.2019, 15:01

Schau mal dort:
http://anwaltinfrankreich.de/anwaltsgeb ... rankreich/
Das Honorar wird individuell vereinbart und der Mandant bekommt vom Schuldner auch nicht die ZV-Kosten erstattet. Falls es sich um eine Forderung zwischen Firmen handelt, ist es manchmal sinnvoll, sich an die Außenhandelskammer zu wenden.
Inara
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#4

11.07.2019, 10:06

Hey!
Vielen Dank Pitt für Deine Anwort!
Ich habe jetzt insoweit das heraus gefunden:

Wie und von wem werden die Gerichtsvollzieher bezahlt?

Kosten der Tätigkeit
Die Kosten für die Erstellung und Erbringung von Rechtsakten und Leistungen der Gerichtsvollzieher werden allgemein durch eine Liste festgelegt, die mittels einer Verordnung des Staatsrats herausgegeben wird, und berechnen sich wie folgt: Es gilt ein Pauschalbetrag, der in festen Gebührensätzen und in Gebührensätzen, deren Höhe sich im Verhältnis zum Erlös oder zum Erlangten bestimmen, angegeben ist.

Feste Gebührensätze
Der Gebührenbetrag, der für jede Handlung festgesetzt wird, berechnet sich anhand einer Grundgebühr. Die Grundgebühr ist mit € 2,20 festgelegt.
Diesen Festgebühren sind folgende Faktoren zugeordnet:
0,5 wenn der geschuldete Betrag zwischen € 0 und € 128 liegt;
1 wenn dieser Betrag höher als € 128 und niedriger oder gleich € 1.280 ist;
2 wenn er höher als € 1.280 ist.

Darüber hinaus kann der Gerichtsvollzieher beanspruchen:
Kostenerstattung für die angefallenen Fahrtkosten und Auslagenvorschüsse;
möglicherweise Gebühren für die Ausfertigung einer prozessualen Zustellung;
möglicherweise Aktenführungsgebühren.

Für alle anderen Handlungen, die nicht in der Liste genannt sind, regelt Artikel 16 der Verordnung vom 12. Dezember 1996, dass die Gebühren des Gerichtsvollziehers mit dem Auftraggeber einvernehmlich festgelegt werden.

Vom Schuldner zu zahlende Wertgebühr
Wenn die Gerichtsvollzieher einen Auftrag erhalten haben, die vom Schuldner zu zahlenden Beträge aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung, einer öffentlichen Urkunde oder eines vollstreckbaren Titels einzuziehen oder beizutreiben, wird eine Wertgebühr mit einem Mindestbetrag von zwei Grundgebühren erhoben, die sich nach den folgenden Stufen berechnet:
10 % bis zu € 125;
6,5 % von € 126 bis € 610;
3,5 % von € 611 bis € 1.525;
0,3 % über € 1.525 hinaus.

Diese Gebühr, die unabhängig von der Höhe der Verbindlichkeit aus den tatsächlich eingezogenen oder vereinnahmten Summen berechnet wird, darf € 400, ausschließlich Steuern, nicht überschreiten.

Vom Gläubiger zu zahlende Wertgebühr
Vom Gläubiger auf die eingezogenen oder vereinnahmten Beträge zu zahlende Wertgebühr (ausgenommen Vorschüsse und Lebenshaltungskosten):
12 % bis zu € 125;
11 % von € 126 bis € 610;
10,5 % von € 611 bis € 1.525;
4 % über € 1.525 hinaus.

Die Wertgebühren dürfen nicht niedriger als 10 Grundgebühren und nicht höher als 1.000 Grundgebühren sein. Ausgenommen sind sämtliche Einnahmen aus Beratungsgebühren, die auf der Basis der Hauptforderung oder des Auftragswerts, unter Ausschluss der Auslagen, berechnet werden.

Wir haben insgesamt eine Forderung i.H.v. € 5.375,04..
Leider verstehe ich nicht, wie ich die Kosten berechne, stehe voll auf dem Schlauch!
Kann mir jemand hier helfen?

Vielen lieben Dank im Voraus!
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#5

11.07.2019, 10:19

Solche Sachen geben wir ab an deutschsprachige Kanzleien im jeweiligen Land und lassen den Mandanten die Beauftragung selber unterschreiben. Hilfreich sind hier immer Kanzleien, die überwiegend die gelben Engel vertreten, da es die weltweit gibt und in den meisten Fällen auch vor Ort deutschsprachige Anwälte sind.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#6

11.07.2019, 10:34

Das ist natürlich das Beste! Leider möchte unser Mandant wissen, was ein Gerichtsvollzieher kostet für die Eintreibung der Forderung :kopfkratz :motz
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#7

11.07.2019, 11:50

Wir vermitteln unseren Mandanten dann auch immer an deutschsprachige Auslandskanzleien. Ist viel einfacher und wir verlagern die Haftung dann aus der Kanzlei. Die ZV ist hierzulande schon kompliziert genug. Wie soll man sich dann noch im Ausland auskennen? :sad:

Wenn der Mandant unbedingt die Höhe der Kosten wissen will, dann schreibe ich eine E-Mail an die deutschsprachige Anwaltskanzlei, schildere den Sachverhalt und frage nach der Höhe der voraussichtlichen Kosten. Bisher habe ich fast immer eine vernünftige Antwort erhalten. Wenn eine Kanzlei sich mal nicht meldet oder keine Auskunft geben kann, frage ich die nächste.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#8

11.07.2019, 12:23

Das ist allerdings wahr. Mir fällt die ZV hier schon recht schwer, aber das jetzt auch noch :motz
Super Idee mit einer Email (warum bin ich da nicht gleich drauf gekommen)... die einfachsten Dinge manchmal! Danke für den Anstoss, so wirds erstmal gemacht :huepf :thx
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