Schuldner unbekannt verzogen - laut EMA aber nicht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Steffie280986
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#1

25.06.2019, 10:40

Hallo Zusammen!

Ich bin leider aktuell alleine in der Kanzlei, weil meine beiden Kolleginnen gekündigt haben und muss bis September überbrücken, bis die Nachfolgerinnen kommen.
Jetzt stehe ich vor einem Problem der ZV, die ich bislang nicht machen musste und mich daher nicht auskenne :oops:

Meine Kollegin hatte mit einem Endurteil und einem KFB den GV beauftragt. Jetzt habe ich die Unterlagen zurückerhalten mit dem Hinweis, dass "der Schuldner unter der angegebenen Anschrift nicht mehr wohnhaft, sondern unbekannt verzogen ist". Daraufhin habe ich eine EMA gemacht. Als Rückmeldung darauf habe ich die Adresse erhalten, die wir im ZV-Auftrag beim Schuldner angegeben haben.

Meine Frage:
Wie kann ich jetzt weiter vorgehen? Den GV darauf hinweisen, dass der Schuldner dort sehr wohl zu finden sein müsste? Oder wie geht ihr in so einem Fall weiter vor?

Vielen Dank schon mal vorab für euer Feedback :thx
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#2

25.06.2019, 11:26

Ich würde erstmal eine Postanfrage machen. Sollte diese als korrekt ausgewiesen werden, mache ich nach ca. drei Monaten nochmal eine EMA. Es könnte ja sein, dass er gerade verzogen ist und sich noch nicht umgemeldet hat. Sollte die EMA immer noch die Adresse zu einem späteren Zeitpunkt als die Meldeanschrift bestätigen, schreibe ich meistens an das betreffende Einwohnermeldeamt (Betreff: Verstoß gegen das Meldegesetz), dass lt. GVZ der Schuldner dort nicht mehr wohnt und die Postanfrage und die Einwohnermeldeauskunft genau diese Anschrift noch immer bestätigen. Die Auskünfte füge ich dann auch immer als Anlagen bei. Es kann dann sein, dass später, wenn man eine neue Einwohnermeldeamtsanfrage macht, dort steht, dass er unbekannt abgemeldet wurde. Die Einwohnermeldeämter äußern sich dann oft nicht auf die Schreiben, man muss dann selbst schauen später. Dann ist dem Einwohnermeldeamt auch keine neue Anschrift bekannt bzw. sie haben selber gemerkt, das er da nicht mehr wohnt, weil deren Anschreiben zwecks Ummeldung zurück gekommen ist. Dann hilft nur in gewissen Abständen immer mal wieder eine EMA zu machen.

Ich hatte dann aber auch schon mal eine Antwort bekommen, wenn der Schuldner da nach wie vor gemeldet ist und dort auch Post zugestellt wird. Dann würde ich den Gerichtsvollzieher mit dieser Aussage nochmal losschicken. Ich habe da dann tatsächlich den Schuldner auch wieder gefunden bzw. der Gerichtsvollzieher hat mehr recherchiert.

Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig Hilfestellung geben. So mache ich das hier zumindest immer.
Liebe Grüße

Sylvia

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#3

25.06.2019, 11:33

Das kommt häufiger vor. Wenn der Mdt. keine weiteren/neueren Informationen hat für ich in zwei Monaten nochmal eine EMA machen.
Was ist mit einer Suche im "Ich-vergesse-nichts-Netz" nach dem Schuldner? Ok, ist verlässlicher je seltener der Name ist.
Anfrage bei der Post wegen möglicher Nachsendeadresse?
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Steffie280986
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#4

25.06.2019, 12:21

Super vielen Dank euch beiden für die schnelle Rückmeldung! Stimmt an die Postanschriftenermittlung habe ich gar nicht gedacht..
Dann versuch ich das mal und verklickere unserem Mdt. mal den Zwischenstand! :)
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icerose
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#5

25.06.2019, 15:11

Ich erlebe das leider auch öfter. In solchen Fällen beauftrage ich den GV, die Voraussetzungen für die Einholung der Drittauskünfte durch öffentliche Zustellung zu schaffen. Das geht ja bekanntlich erst, wenn die VAK nicht abgenommen werden kann. Dauert auch so um die drei Monate - so kann man also die Zeit bis zur nächsten EMA gut überbrücken. ;)
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#6

25.06.2019, 16:14

icerose hat geschrieben:
25.06.2019, 15:11
Ich erlebe das leider auch öfter. In solchen Fällen beauftrage ich den GV, die Voraussetzungen für die Einholung der Drittauskünfte durch öffentliche Zustellung zu schaffen. Das geht ja bekanntlich erst, wenn die VAK nicht abgenommen werden kann. Dauert auch so um die drei Monate - so kann man also die Zeit bis zur nächsten EMA gut überbrücken. ;)
Ui, da habe ich wohl wieder was verpasst. Seit wann geht das und wie sieht der Antrag an den GVZ aus?
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#7

25.06.2019, 16:23

Steffie280986 hat geschrieben:
25.06.2019, 12:21
Super vielen Dank euch beiden für die schnelle Rückmeldung! Stimmt an die Postanschriftenermittlung habe ich gar nicht gedacht..
Dann versuch ich das mal und verklickere unserem Mdt. mal den Zwischenstand! :)
Wenn die Prüfung durch die Post auch kein neues Ergebnis liefert, rufe ich meist nochmals beim Einwohnermeldeamt an und frage "ob sich eine neue Anfrage dort lohnen würde". In den allermeisten Fällen wird mir gesagt, wenn der sich inzwischen umgemeldet haben sollte.
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icerose
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#8

26.06.2019, 09:32

Geniesserin hat geschrieben:
25.06.2019, 16:14
icerose hat geschrieben:
25.06.2019, 15:11
Ich erlebe das leider auch öfter. In solchen Fällen beauftrage ich den GV, die Voraussetzungen für die Einholung der Drittauskünfte durch öffentliche Zustellung zu schaffen. Das geht ja bekanntlich erst, wenn die VAK nicht abgenommen werden kann. Dauert auch so um die drei Monate - so kann man also die Zeit bis zur nächsten EMA gut überbrücken. ;)
Ui, da habe ich wohl wieder was verpasst. Seit wann geht das und wie sieht der Antrag an den GVZ aus?
Ich schreibe da bei P 8 sonstige Hinweise: "Es wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Einholung der Drittauskünfte (Aufträge M2 und M3) durch öffentliche Zustellung zu schaffen (vgl. Beschluss LG Detmold, 1 T 91/16, vom 18.06.2016). Besagten Beschluss füge ich in Kopie gleich bei.

Das hat bisher schon mehrmals gut geklappt. :mrgreen:
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#9

26.06.2019, 15:20

Das ist genial icerose, vielen Dank.
Ich werde das mal bei den nächsten Aufträgen berücksichtigen.
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#10

27.06.2019, 11:58

Geniesserin hat geschrieben:
26.06.2019, 15:20
Das ist genial icerose, vielen Dank.
Ich werde das mal bei den nächsten Aufträgen berücksichtigen.
Bitte, sehr gern. Dafür sind wir doch hier, gell? :knutsch
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