Schuldner unbekannt verzogen - laut EMA aber nicht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Svala
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#11

05.07.2019, 07:36

Kann ich das mit der öffentlichen Zustellung auch im Nachhinein noch beantragen?

In meinem Fall teilt der Gerichtsvollziehher mit, dass davon auszugehen sei, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist. Laut EMA wohnt er aber noch dort. Jetzt ist der Auftrag an den GV ja sozusagen schon abgeschlossen. Weiß das jemand?
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icerose
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#12

05.07.2019, 09:18

Svala hat geschrieben:
05.07.2019, 07:36
Kann ich das mit der öffentlichen Zustellung auch im Nachhinein noch beantragen?

In meinem Fall teilt der Gerichtsvollziehher mit, dass davon auszugehen sei, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist. Laut EMA wohnt er aber noch dort. Jetzt ist der Auftrag an den GV ja sozusagen schon abgeschlossen. Weiß das jemand?
Ja, den Antrag kannst du auch jetzt noch stellen. Einfach an den GV, der für die letzte bekannte Anschrift zuständig ist, einen "neuen" VAK-Antrag raus, und dann sollte es klappen.
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#13

12.07.2019, 12:23

Wenn ich so einen Schuldner habe, frage ich auch erst einmal beim GVZ nach, ob er nur von der Post die Negativnachricht bekam. Denn wenn der Postbote nur ein Vertreter ist, passiert da oft Müll.

Ich versuche mich dann erst einmal als Detektivin im Internet. Einige Schuldner hinterlassen sehr offene Spuren im Internet ...

Wichtig sind auch die Informationen, die ich von meinen Mandanten über den Schuldner finde. Wohnt der Schuldner zur Untermiete oder bei seiner Lebensgefährtin? Dann steht er oft nicht auf dem Briefkasten oder dem Klingelschild. Habe ich eine Mailadresses von ihm, und ist die im Internet zu finden (z. B. bei ebay)? Auch darüber kann man teils die aktuelle Anschrift erhalten.

Bei Supercheck kann man Adressermittlung machen lassen, und dies auch für ein Jahr zur Langzeitüberwachung "überlassen". Dort muss man sich allerdings registrieren.
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#14

23.04.2021, 17:50

wenn Schuldner Nachsendeantrag über die Post laufen hätte, werden da auch die Post-Zustellungen vom Gericht und GV "zugestellt", also wirksam weitergeleitet?
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