Hallo,
ich bin als Inso-SB neu im Forum und wäre Euch dankbar, wenn Ihr mir in folgendem Fall auf die Sprünge helfen könntet:
Die Insolvenzschuldnerin I ist hälftige Miteigentümerin einer Eigentumswohnung, die andere Hälfte gehört ihrem Ehemann E.
Auf dem Grundstück lasten eine Briefgrundschuld zugunster der B, die nicht mehr valutiert, eine Buchgrundschuld zugunsten des F, die nicht mehr valutiert, und eine Sicherungshypothek ebenfalls zu gunsten des F, aus der die ZV betrieben wird (in dieser Reihenfolge).
Ziel ist es, dass F das ZV-Verfahren nicht mehr aus der Hypothek, sondern aus der Grundschuld betreibt. Da aufgrund der Sicherungsabrede aus der Grundschuld nicht vollstreckt werden kann, soll der Rückgewähranspruch des E gepfändet werden.
Üblicherweise würde ich den Rückgewähranspruch des E bei F als Drittschuldner pfänden. Nun ist F aber zugleich Schuldner des Rückgewähranspruchs. Wie kommt F an den Rückgewähranspruch? Wird die Pfändung dann nur E zugestellt?
Ich bin verwirrt...
Grüße
Humpty
Pfändung Rückgewährsanspruch
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17510
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Die Pfändung wird, auch dann, wenn Drittschuldner und Gläubiger dieselbe Person sind, genau wie jede andere Pfändung auch zugestellt (an Drittschuldner und Schuldner).
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.