pfändbares Einkommen
Verfasst: 20.06.2019, 14:38
Hallo liebe Mitstreiter,
gehört ein Fahrtkostenzuschuss (beim brutto) bzw. die Zahlung der Monatskarte (Abgang beim Netto) zum pfändbaren Einkommen oder unterliegt er dem 850 a ZPO?
Der Arbeitsort ist gleich Wohnort.
Lieben Dank für Eure Hilfe.
gehört ein Fahrtkostenzuschuss (beim brutto) bzw. die Zahlung der Monatskarte (Abgang beim Netto) zum pfändbaren Einkommen oder unterliegt er dem 850 a ZPO?
Der Arbeitsort ist gleich Wohnort.
Lieben Dank für Eure Hilfe.