Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Karina63
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#1
20.06.2019, 14:38
Hallo liebe Mitstreiter,
gehört ein Fahrtkostenzuschuss (beim brutto) bzw. die Zahlung der Monatskarte (Abgang beim Netto) zum pfändbaren Einkommen oder unterliegt er dem 850 a ZPO?
Der Arbeitsort ist gleich Wohnort.
Lieben Dank für Eure Hilfe.
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werde ich können, wenn ich sie habe!
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
21.06.2019, 09:55
Hier gibt es eine schöne
Tabelle. Fahrtkostenzuschüsse sind pfändbar.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Karina63
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#3
21.06.2019, 11:07
Dankeschön!
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