Was passiert nach Pfändung des Miterbenanteils an einer Erbengemeinschaft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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natalie.a85
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#1

19.06.2019, 17:14

Hallo liebe Mitglieder,

wir haben in eigener Sache bei einem Schuldner den Miterbenanteil an einer Erbengemeinschaft (bestehend aus Schuldner und seiner Schwester) gepfändet.

Jetzt weiß ich leider nicht genau, was mein nächster Schritt in dieser Sache ist. Sicherungshypothek kann ich ja nicht eintragen lassen, soviel wie ich bisher nachgelesen habe.

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Danke.
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Anahid
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#2

19.06.2019, 19:58

Die Frage wäre ja erstmal, woraus das Erbe denn besteht?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
natalie.a85
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#3

19.06.2019, 21:39

Der Schuldner wohnt in Österreich. Hat aber Grundbesitz in Deutschland. Dieser wird von der Erbengemeinschaft vermietet.
Geiselmann
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#4

20.06.2019, 09:21

Der nächste Schritt ist die Teilungsversteigerung des Grundbesitzes in Deutschland.

S. Geiselmann
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Anahid
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#5

21.06.2019, 11:48

Hmm....sie könnte auch überlegen die Mieteinnahmen zu pfänden, oder?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
...
Kennt alle Akten auswendig
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#6

21.06.2019, 12:02

Anahid hat geschrieben:
21.06.2019, 11:48
Hmm....sie könnte auch überlegen die Mieteinnahmen zu pfänden, oder?
Nein, wegen §2033 II BGB geht das nicht. Es kann allenfalls der Auseinandersetzungsanspruch gepfändet werden.
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