Hallo liebe Mitglieder,
wir haben in eigener Sache bei einem Schuldner den Miterbenanteil an einer Erbengemeinschaft (bestehend aus Schuldner und seiner Schwester) gepfändet.
Jetzt weiß ich leider nicht genau, was mein nächster Schritt in dieser Sache ist. Sicherungshypothek kann ich ja nicht eintragen lassen, soviel wie ich bisher nachgelesen habe.
Könnt ihr mir weiterhelfen?
Danke.
Was passiert nach Pfändung des Miterbenanteils an einer Erbengemeinschaft
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Der Schuldner wohnt in Österreich. Hat aber Grundbesitz in Deutschland. Dieser wird von der Erbengemeinschaft vermietet.
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Der nächste Schritt ist die Teilungsversteigerung des Grundbesitzes in Deutschland.
S. Geiselmann
S. Geiselmann