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Was passiert nach Pfändung des Miterbenanteils an einer Erbengemeinschaft

Verfasst: 19.06.2019, 17:14
von natalie.a85
Hallo liebe Mitglieder,

wir haben in eigener Sache bei einem Schuldner den Miterbenanteil an einer Erbengemeinschaft (bestehend aus Schuldner und seiner Schwester) gepfändet.

Jetzt weiß ich leider nicht genau, was mein nächster Schritt in dieser Sache ist. Sicherungshypothek kann ich ja nicht eintragen lassen, soviel wie ich bisher nachgelesen habe.

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Danke.

Re: Was passiert nach Pfändung des Miterbenanteils an einer Erbengemeinschaft

Verfasst: 19.06.2019, 19:58
von Anahid
Die Frage wäre ja erstmal, woraus das Erbe denn besteht?

Re: Was passiert nach Pfändung des Miterbenanteils an einer Erbengemeinschaft

Verfasst: 19.06.2019, 21:39
von natalie.a85
Der Schuldner wohnt in Österreich. Hat aber Grundbesitz in Deutschland. Dieser wird von der Erbengemeinschaft vermietet.

Re: Was passiert nach Pfändung des Miterbenanteils an einer Erbengemeinschaft

Verfasst: 20.06.2019, 09:21
von Geiselmann
Der nächste Schritt ist die Teilungsversteigerung des Grundbesitzes in Deutschland.

S. Geiselmann

Re: Was passiert nach Pfändung des Miterbenanteils an einer Erbengemeinschaft

Verfasst: 21.06.2019, 11:48
von Anahid
Hmm....sie könnte auch überlegen die Mieteinnahmen zu pfänden, oder?

Re: Was passiert nach Pfändung des Miterbenanteils an einer Erbengemeinschaft

Verfasst: 21.06.2019, 12:02
von ...
Anahid hat geschrieben:
21.06.2019, 11:48
Hmm....sie könnte auch überlegen die Mieteinnahmen zu pfänden, oder?
Nein, wegen §2033 II BGB geht das nicht. Es kann allenfalls der Auseinandersetzungsanspruch gepfändet werden.