Ratenzahlungsvereinbarung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
silvester
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#11

17.06.2019, 19:22

Ich muss noch was anfügen: Der GV hat keineswegs zügig gearbeitet, zumindest wenn man auf die antragsgemäße Durchführung des Auftrages abstellt. Bei richtiger Sachbehandlung hätte er längs festgestellt, dass der Zahlungsplan nicht eingehalten wurde und damit der Vollstreckungsaufschub hinfällig geworden ist. Er hätte das Verfahren fortgesetzt und den Auftrag durchgeführt.
Dr. House
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#12

18.06.2019, 17:03

......und wenn die "schlafende Kollegin" aus dem Anfangspost gleich nach dem ersten Zahlungsverzug den Gerichtsvollzieher unterrichtet hätte, gäbe es auch keinerlei Zeitverzögerung ;)
silvester
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#13

18.06.2019, 20:42

Ist das Leben nicht schön. Ich schließe eine Vereinbarung und überlasse die Kontrolle dieser Vereinbarung einem anderen. Der Schuldner zahlt unregelmäßig? Soll doch der Gläubiger sich bei mir melden. Dann mach ich halt weiter. Neuer Auftrag neues Glück.
In einem Beschluss eines Landgerichtes habe ich mal gelesen, sinngemäß: Die Gerichtsvollzieher bekommen Gebühren, so sollen sie dafür auch etwas tun. Vielleicht kannte er den Gerichtvollzieher.

Wo das Problem liegt? Durch sein Verhalten verzögert der Gerichtsvollzieher bewusst die Zwangsvollstreckung in dem beantragten Umfang und schädigt dadurch u.U. das Vermögen des Gläubigers, aber auch des Schuldners. Daneben ist der Abschluss einer Zahlungsvereinbarung Teil der Zwangsvollstreckung.. Die Vermögensbetreuungspflicht ist eine unabwendbare Pflicht der Amtsausübung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2011 - 4 StR 409/10; VG Magdeburg, Urteil v. 13.12.2013, 8 A 17/12).
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