Sorry für die späte Antwort, jap wir wurden beigeordnet.Geniesserin hat geschrieben: ↑20.06.2019, 09:54Darf ich mal kurz informationshalber fragen, ob ihr auch beigeordnet wurdet?
Ich habe bei GVZ-Aufträgen mit PKH bislang keine Beiordnung erhalten.
Vollstreckungsauftrag mit Prozesskostenhilfe
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Wollte noch kurz mitteilen wie die Sache ausgegangen ist:
Die fehlende Hauptforderung (6,50 €) hat der Gerichtsvollzieher uns überwiesen, unser Honorar weigert er sich einzutreiben weil das nicht gesondert in der Forderungsaufstellung (nur im Auftrag) drin stand.
Wir haben das jetzt über PKH abgerechnet mit dem Hinweis, dass die Vollstreckung erfolgreich war aber der Gerichtsvollzieher nicht unser Honorer beitreiben wollte
Die fehlende Hauptforderung (6,50 €) hat der Gerichtsvollzieher uns überwiesen, unser Honorar weigert er sich einzutreiben weil das nicht gesondert in der Forderungsaufstellung (nur im Auftrag) drin stand.
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Hallo an Alle.
Ich habe im Moment folgenden Fall auf dem Tisch:
- Akte aus 2010
- Mdt hat damals die ZV (GVZ-Kosten+RA-Kosten) mit PKH von Staatskasse erstattet bekommen
- jetzt kommt Mdt und hat Neuigkeiten über den Schuldner, so dass wir die ZV weiter betreiben sollen
Jetzt die Frage:
Die von der Staatskasse gezahlten RA-Gebühren und GVZ-Kosten sind doch auf diese übergegangen. Ich kann der Akte kein PKH-Überprüfungsverfahren entnehmen, wonach Mdt was an die Staatskasse zurückzahlen musste.
Kann ich nach über 10 Jahren die RA-Gebühren und GVZ-Kosten mit in meinen ZV-Auftrag aufnehmen oder darf ich das nicht? Ich tendiere ja eher zu nein.
Was sagt ihr? LG und vielen Dank schon mal
Ich habe im Moment folgenden Fall auf dem Tisch:
- Akte aus 2010
- Mdt hat damals die ZV (GVZ-Kosten+RA-Kosten) mit PKH von Staatskasse erstattet bekommen
- jetzt kommt Mdt und hat Neuigkeiten über den Schuldner, so dass wir die ZV weiter betreiben sollen
Jetzt die Frage:
Die von der Staatskasse gezahlten RA-Gebühren und GVZ-Kosten sind doch auf diese übergegangen. Ich kann der Akte kein PKH-Überprüfungsverfahren entnehmen, wonach Mdt was an die Staatskasse zurückzahlen musste.
Kann ich nach über 10 Jahren die RA-Gebühren und GVZ-Kosten mit in meinen ZV-Auftrag aufnehmen oder darf ich das nicht? Ich tendiere ja eher zu nein.
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Ich sage auch nein, weil der Mandant die Kosten ja damals nicht gezahlt hat, sondern die Staatskasse. Nur wenn er auch einen Beleg vorweisen kann, dass er z.B. innerhalb der 4-jährigen Überprüfungsfrist den Betrag an die Staatskasse zurückgezahlt hat, können die Kosten gefordert werden.