Hallo
Kennt sich hier jemand mit Zwangsversteigerungsverfahren aus und kann mir kurzfristig helfen?
Hausgelder können ja nach § 10 ZVG in Rangklasse 2 geltend gemacht werden.
Betrifft das nur das ZV-Verfahren über das betreffende Objekt, aus dem auch die Hausgeldrückstände resultieren? Oder können Hausgelder auch bei anderen ZV-Verfahren in Rangklasse 2 geltend gemacht werden?
Unser Schuldner hat mehrere Eigentumsobjekte. Bei einem anderen wurde zwischenzeitlich die Zwangsversteigerung eingeleitet und ich bin mir nun unsicher, in welcher Rangklasse ich "unser" Hausgeld anmelden kann.
Liebe Grüße
Zwangsversteigerung - Hausgelder
- AliceImWunderland
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Ich kann jetzt auf die Schnelle nicht nachschauen, aber meinen Infos nach kannst du nur die Hausgelder betreffend das zu versteigernde Objekt zu dem jeweiligen Verfahren anmelden.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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