Hallo zusammen,
habe dazu weder bei Google noch hier zu dem Thema was gefunden. Sollte es doch schon so ein Thema geben bitte verschieben:
Wir haben hier auf Gläubigerseite eine GbR zwischen zwei Eheleuten, wo er vor drei Jahren verstorben ist. Sie ist jetzt Alleinerbin. Ich hörte mal, dass, wenn sie verstirbt es vielleicht zu einer Stiftung kommt. Nun frage ich mich dann, wie die Titel umzuschreiben sind. Bei der Erbfolge auf sie, musste man ja die Erbscheinsausfertigung vorlegen. Aber wie ist es denn, wenn ich den Titel auf eine Stiftung umschreibe? Es gibt zwar ein Stiftungsregister, aber das ist ja nicht so wie das Handelsregister, aus welchem man Auszüge ziehen kann, oder irre ich mich da? Muss man dann auch wieder öffentliche Urkunden im Original vorlegen? Wenn ja was? Bestimmt kann mir jemand etwas dazu sagen?
schon einmal an Euch.
Rechtsnachfolge auf eine Stiftung
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Liebe Grüße
Sylvia
Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.
Sylvia
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Hatte das noch niemand ?
Liebe Grüße
Sylvia
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Das kommt darauf an wie die Stiftung errichtet wird.
Ich gehe mal von einer Stiftung von Todes wegen aus (§83 BGB).
Wenn die Stiftung Erbe ist, bräuchte man einen Erbschein (ggf. kann auch eine notarielle Verfügung von Todeswegen nebst Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichtes ausreichen).
Sofern das Stiftungsgeschäft ein Vermächtnis ist, dann bräuchte man eine Abtretungserklärung mit Unterschriftsbeglaubigung.
Ich gehe mal von einer Stiftung von Todes wegen aus (§83 BGB).
Wenn die Stiftung Erbe ist, bräuchte man einen Erbschein (ggf. kann auch eine notarielle Verfügung von Todeswegen nebst Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichtes ausreichen).
Sofern das Stiftungsgeschäft ein Vermächtnis ist, dann bräuchte man eine Abtretungserklärung mit Unterschriftsbeglaubigung.