Hey danke für die Antworten. Chefin wollte vollstreckt haben und Mdt. auch. HR Auszug hatte ich vorgeschlagen, wurde aber vorher nicht gewollt. Jetzt haben sie das Problem.
Insolvenzbekanntmachungen habe ich durch, nichts bis jetzt. Jetzt habe ich die Akte wieder auf dem Tisch und soll mir Gedanken machen. Ist wieder typisch.
Wünsche ein schönes WE
ZV aus notariellem Schuldanerkenntnis
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 196
- Registriert: 04.11.2008, 21:24
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Südpfalz
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1988
- Registriert: 07.09.2018, 22:08
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
- Software: AnNoText
- Wohnort: NRW
In den Insolvenzveröffentlichungen steht erst was drin, wenn Verfahren tatsächlich eröffnet worden ist. Ein vorläufiges Insolvenzverfahren steht da nicht drin. Du kannst aber unter Vorlage einer Kopie des Titels bei Gericht anfragen, ob ein vorläufiges Insolvenzverfahren anhängig ist.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 196
- Registriert: 04.11.2008, 21:24
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Südpfalz
Das weiß ich ja, schaue da immer regelmäßig rein.
Stimmt, ich könnte bei Gericht mal anfragen. Darauf bin ich gar nicht gekommen.
Stimmt, ich könnte bei Gericht mal anfragen. Darauf bin ich gar nicht gekommen.
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8096
- Registriert: 13.06.2012, 18:54
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: AnNoText
Das stimmt so nicht. Sobald ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wurde, ist es bei den Insolvenzbekanntmachungen hinterlegt.Feldhamster hat geschrieben: ↑24.08.2019, 11:53In den Insolvenzveröffentlichungen steht erst was drin, wenn Verfahren tatsächlich eröffnet worden ist. Ein vorläufiges Insolvenzverfahren steht da nicht drin. Du kannst aber unter Vorlage einer Kopie des Titels bei Gericht anfragen, ob ein vorläufiges Insolvenzverfahren anhängig ist.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17510
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Wenn man Glück hat, steht es drin. Auch laufende Verfahren werden da nicht unbedingt aktuell gehalten. Wenn man sich ganz sicher sein will, müsste man eigentlich jedes Mal beim Gericht anfragen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.