ZV aus notariellem Schuldanerkenntnis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
spatzenbaer
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#1

07.06.2019, 12:20

Hallöle an alle,

ich muss die ZV einleiten aus einem notariellen Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung in Höhe von über 200.000,00 €. Die Schuldnerin ist eine GmbH, welche sich angeblich in Liquidation befindet. Ob das stimmt, wissen wir noch nicht so genau. Es sind zwei GF vorhanden, jedoch nur einer hat das Schuldanerkenntnis unterschrieben, weil er einzelvertretungsberechtigt ist.

Welche ZV-Maßnahmen würdet ihr denn einleiten? Unsere RAin möchte eigentlich nur herausfinden durch die ZV, ob bereits bei Abgabe des Schuldanerkenntnisses die GmbH nicht mehr "flüssig" war.

Habt ihr irgendwelche Tipps für mich? Bei einer solch hohen ZV-Summe möchte ich nichts verkehrt machen.

:thx
Feldhamster
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#2

07.06.2019, 13:55

Vermögensauskunft beantragen, da ist der Streitwert bekanntlich begrenzt.

Anfrage beim HR wegen der Liquidation habt ihr bestimmt laufen. Ich würde insoweit das HR um genaue Daten bitten, wann Liquidation eingeleitet worden ist und warum (von Amts wegen? Auf Betreiben der GmbH oder eines anderen?
spatzenbaer
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#3

07.06.2019, 14:37

Vermögensauskunft war auch mein Vorschlag bei der Chefin.
Anfrage beim HR läuft noch nicht. Es wurden die ganze Zeit Verhandlungen geführt mit den GF. Jetzt hat der Mandant keinen Bock mehr, also ZV.
Werde mal nächste Woche das mit der HR Auskunft vorschlagen.
Danke für die Hilfe
larifari
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#4

08.06.2019, 06:33

Das Handelsregister könntet ihr ja auch elektronisch einsehen, kostet natürlich etwas, falls ihr einen HR-Auszug oder ggfs. die letzte HR-Anmeldung herunterladen möchtet, oder ihr sucht erst einmal in den Handelsregisterbekanntmachungen. Neben der Anmeldung zum Handelsregister muss die Liquidation auch im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Man könnte also auch dort über die Bekanntmachungen schon einmal suchen.
spatzenbaer
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#5

08.06.2019, 09:45

Ich werde am Dienstag das alles nochmals mit der Chefin besprechen, ihr ist es eigentlich wurscht, welche ZV ich einleite. Sie meinte, sie braucht nur die Bestätigung der Vermögenslosigkeit, evtl. schon bei Abgabe des Schuldanerkenntnisses. Mandant möchte auch noch eine Strafanzeige stellen.

LG und ein schönes Wochenende
Feldhamster
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#6

08.06.2019, 11:18

Ich habe in der Vergangenheit öfter solche Strafanzeigen für Mandanten gestellt und die Erfahrung gemacht, dass nur bei Vorlage einer VA die Staatsanwaltschaft überhaupt anfängt zu ermitteln. Ohne eine VA wurde immer unter Verweisung auf den Privatklageweg eingestellt. Eventuell reicht auch eine Auskunft aus dem Vollstreckungsportal. Vielleicht sind dort ja Eintragungen vorhanden. Die Auskunft könnt ihr sofort online abrufen und man spart sich so evtl. die VA.
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#7

09.06.2019, 11:12

Vollstreckungsportal nutzen wir nicht. Ich rege es aber mal an bei den Chefs.
spatzenbaer
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#8

23.08.2019, 09:39

Guten Morgen,

muss noch einmal auf die meinen Beitrag zurückkommen. Die ZV lief ins Leere, GmbH bzw. GF ist nicht mehr wohnhaft an der Adresse. Ich soll jetzt einen HR Auszug einholen, ist das sinnvoll oder besser eine Gewerbeamtsanfrage? Wie würdet ihr jetzt vorgehen? Die Forderung ist halt sehr hoch und ich vermute, dass unser Mandant auf allem sitzen bleibt. Die Strafanzeige ist schon gestellt und die Bearbeitung dauert.

LG Heike
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#9

24.08.2019, 00:05

HR kannst du doch online ansehen, guckste rein bei VÖ
Hast du schon bei Insolvenzbekanntmachungen geschaut?
Die ZV hast du ja vermutlich aus einem Teilbetrag gemacht um die Kosten für euren Mandanten gering zu halten ;)
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Feldhamster
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#10

24.08.2019, 08:18

Ehrlich gesagt frage ich mich, warum nicht schon längst ins HR geschaut wurde. Das wurde dir hier im Forum schon im Juni vorgeschlagen.

Ich vermute allerdings, dass sich die Forderung gegen die Firma nicht mehr realisieren lassen wird. Materiell-rechtlich fällt mir nur noch ein, Durchgriffshaftung zu prüfen. Das ist aber Anwaltsaufgabe und kostet euren Mandanten Anwaltsgebühren bei euch, da es ein neues Mandat wäre.
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