Hallo ihr lieben
ich hab mal eine Frage. Wir haben ein Urteil das gegen Sicherheitsleistung (110%) vollstreckbar ist. Gläubiger (unser Mandant) möchte dies durch eine Bankbürgschaft machen.
Jetzt meine Frage die Bürgschaft muss ja dem Schuldner im Original zugestellt werden, dass geht ja durch den GVZ? Dem Gericht muss ich aber nichts mitteilen oder ?
Und dann hätte ich noch eine Frage die Bank unserer Mandantin rief an und fragte ob sie den Schuldner eintragen müssen oder das Gericht. Ich bin der Meinung den Schuldner oder? Und wenn das alles vorbei ist muss ich die Bürgschaft bei dem Schuldner zurückfordern?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten
Bankbürgschaft
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1) Ja, die Bürgschaft muss im Original zugestellt werden. Kann man über den GV machen oder wenn der Schuldner anwaltlich vertreten ist von Anwalt zu Anwalt.
2) Nein, dem Gerichts musst Du nichts mitteilen.
3) Der Schuldner ist einzutragen.
4) Sollte das Verfahren zu Euren Gunsten beendet werden, müsstest Du die Bürgschaft zurückfordern, richtig.
2) Nein, dem Gerichts musst Du nichts mitteilen.
3) Der Schuldner ist einzutragen.
4) Sollte das Verfahren zu Euren Gunsten beendet werden, müsstest Du die Bürgschaft zurückfordern, richtig.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Vielen Dank für die Antwort
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Was bedeutet denn bei 3 "der Schuldner ist einzutragen"?
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Die 3. bezog sich auf diese Frage.pennyjenny04 hat geschrieben: ↑06.06.2019, 21:50Und dann hätte ich noch eine Frage die Bank unserer Mandantin rief an und fragte ob sie den Schuldner eintragen müssen oder das Gericht. Ich bin der Meinung den Schuldner oder?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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aaaahh vielen Dank