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Bankbürgschaft

Verfasst: 06.06.2019, 21:50
von pennyjenny04
Hallo ihr lieben :)
ich hab mal eine Frage. Wir haben ein Urteil das gegen Sicherheitsleistung (110%) vollstreckbar ist. Gläubiger (unser Mandant) möchte dies durch eine Bankbürgschaft machen.
Jetzt meine Frage die Bürgschaft muss ja dem Schuldner im Original zugestellt werden, dass geht ja durch den GVZ? Dem Gericht muss ich aber nichts mitteilen oder ?
Und dann hätte ich noch eine Frage die Bank unserer Mandantin rief an und fragte ob sie den Schuldner eintragen müssen oder das Gericht. Ich bin der Meinung den Schuldner oder? Und wenn das alles vorbei ist muss ich die Bürgschaft bei dem Schuldner zurückfordern?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten 😊

Re: Bankbürgschaft

Verfasst: 07.06.2019, 09:01
von Anahid
1) Ja, die Bürgschaft muss im Original zugestellt werden. Kann man über den GV machen oder wenn der Schuldner anwaltlich vertreten ist von Anwalt zu Anwalt.
2) Nein, dem Gerichts musst Du nichts mitteilen.
3) Der Schuldner ist einzutragen.
4) Sollte das Verfahren zu Euren Gunsten beendet werden, müsstest Du die Bürgschaft zurückfordern, richtig.

Re: Bankbürgschaft

Verfasst: 07.06.2019, 13:12
von pennyjenny04
Vielen Dank für die Antwort 😊

Re: Bankbürgschaft

Verfasst: 12.06.2019, 14:58
von Anniii1122
Was bedeutet denn bei 3 "der Schuldner ist einzutragen"?

Re: Bankbürgschaft

Verfasst: 13.06.2019, 08:10
von AliceImWunderland
pennyjenny04 hat geschrieben:
06.06.2019, 21:50
Und dann hätte ich noch eine Frage die Bank unserer Mandantin rief an und fragte ob sie den Schuldner eintragen müssen oder das Gericht. Ich bin der Meinung den Schuldner oder?
Die 3. bezog sich auf diese Frage. ;)

Re: Bankbürgschaft

Verfasst: 13.06.2019, 14:30
von Anniii1122
aaaahh vielen Dank :D