Bankbürgschaft
Verfasst: 06.06.2019, 21:50
Hallo ihr lieben
ich hab mal eine Frage. Wir haben ein Urteil das gegen Sicherheitsleistung (110%) vollstreckbar ist. Gläubiger (unser Mandant) möchte dies durch eine Bankbürgschaft machen.
Jetzt meine Frage die Bürgschaft muss ja dem Schuldner im Original zugestellt werden, dass geht ja durch den GVZ? Dem Gericht muss ich aber nichts mitteilen oder ?
Und dann hätte ich noch eine Frage die Bank unserer Mandantin rief an und fragte ob sie den Schuldner eintragen müssen oder das Gericht. Ich bin der Meinung den Schuldner oder? Und wenn das alles vorbei ist muss ich die Bürgschaft bei dem Schuldner zurückfordern?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten
ich hab mal eine Frage. Wir haben ein Urteil das gegen Sicherheitsleistung (110%) vollstreckbar ist. Gläubiger (unser Mandant) möchte dies durch eine Bankbürgschaft machen.
Jetzt meine Frage die Bürgschaft muss ja dem Schuldner im Original zugestellt werden, dass geht ja durch den GVZ? Dem Gericht muss ich aber nichts mitteilen oder ?
Und dann hätte ich noch eine Frage die Bank unserer Mandantin rief an und fragte ob sie den Schuldner eintragen müssen oder das Gericht. Ich bin der Meinung den Schuldner oder? Und wenn das alles vorbei ist muss ich die Bürgschaft bei dem Schuldner zurückfordern?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten