Kostenrechnung des Gerichtsvollziehers

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nala
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#1

04.06.2019, 13:56

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Frage bezüglich der GVZ-Rechnung. Vielleicht gibt es hier ja welche :)

Also wir haben ZV-Auftrag erteilt, nebst VA und Drittauskünften. Der GVZ teilt uns jetzt mit, dass ZV erfolglos war und festgestellt wurde, dass die VA bereits Monate zuvor abgegeben wurde. Diese hat er uns zugeschickt, natürlich - wie in 99 % der Fälle - ohne die Drittauskünfte (die beantrage ich immer, also das Häkchen bei "nur bei Nichtabgabe der VA" las ich weg).

Meine Frage: Er berechnet in seiner Rechnung eine Gebühr "Abnahme Vermögensauskunft KV 260" mit EUR 33,00. Er hat diese Va ja sicherlich bereits beim ersten Antragsteller berechnet. Wird diese Gebühr jetzt bei jeder Übermittlung der VA berechnet?

Ich finde man steigt bei diesen Kostenrechnungen überhaupt nicht durch :)

Viele Grüße
Nala
jenniver
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#2

04.06.2019, 15:02

Für KV 261 entstehen auch 33,00 Euro.
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#3

04.06.2019, 15:12

d.h. jedem weiteren Gläubiger, dem er die VA übersendet. darf er diese Gebühr verlangen?
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#4

04.06.2019, 15:35

Nala hat geschrieben:
04.06.2019, 15:12
d.h. jedem weiteren Gläubiger, dem er die VA übersendet. darf er diese Gebühr verlangen?
Ja, das macht die VAK immer so teuer.
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