Hallo!
Ich habe einen Titel gegen die "AB" UG in A. Aber selbst im Verfahren haben wir als Zustelladresse die "CD" UG in C genommen.
Geschäftsführer ist immer XY. (Autohändler)
Bei der AB UG in A ist nichts zu holen. Still und leise anscheinend beerdigt. Die CD UG in C inseriert aber fleißig viele, teure Autos.
Stelle ich meinen ZV-Auftrag jetzt aus auf die AB UG und nehme die Zustelladresse der CD UG in C beim Amtsgericht in C?
Es geht hier um eine Forderung von 15.000,00 €. Auf Fehler habe ich keine Lust. Fit bin ich bei so etwas aber leider auch nicht. Sorry.
Vollstreckung UG
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Was soll denn der GV an der Zustelladresse vollstrecken, wenn die Firma dort weder Sitz hat, noch bei ihr was zu holen ist, wie du schreibst?
Ich würde Vermögensauskunft beantragen oder PfüB der Bankverbindung (wenn du die weißt).
Ob die Firma beerdigt ist lässt sich vielleicht durch das Handelsregister in Erfahrung bringen.
Insolvenzveröffentlichungen würde ich auch einmal prüfen.
Ich würde Vermögensauskunft beantragen oder PfüB der Bankverbindung (wenn du die weißt).
Ob die Firma beerdigt ist lässt sich vielleicht durch das Handelsregister in Erfahrung bringen.
Insolvenzveröffentlichungen würde ich auch einmal prüfen.
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- Foren-Azubi(ene)
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Bei den Insolvenzbekanntmachungen ist nix. Bankverbindung ist nirgendwo angegeben. (Mir ist schleierhaft, wo der Mandant die 15.000,00 € seinerzeit hingebracht hat...)
Habe jetzt tatsächlich erst die Vermögensauskunft beantragt. Mal sehen, was dabei rumkommt.
Was wäre mit einer Taschenpfändung gewesen? Wenn er zufällig nen Autoschlüssel in der Tasche hat?
Habe jetzt tatsächlich erst die Vermögensauskunft beantragt. Mal sehen, was dabei rumkommt.
Was wäre mit einer Taschenpfändung gewesen? Wenn er zufällig nen Autoschlüssel in der Tasche hat?
- mücki
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Dann wäre gar nichts ... Ein Autoschlüssel wird nur im Zusammenhang mit der Pfändung eines Pkw's gepfändet. Hast du nichts entsprechendes beantragt bleibt der Schlüssel logischerweise beim Schuldner.
Unabhängig davon: Das zu dem Schlüssel gehörende Fahrzeug müsste auch erstmal im Eigentum des Schuldners stehen und zudem pfänd- und verwertbar sein.
Unabhängig davon: Das zu dem Schlüssel gehörende Fahrzeug müsste auch erstmal im Eigentum des Schuldners stehen und zudem pfänd- und verwertbar sein.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch