Einzug Kosten & Gebühren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
auzubi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 14.01.2011, 20:11
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar

#1

29.05.2019, 16:30

Hallo Zusammen,

ich habe einen Antrag auf VA gestellt (ohne Pfändungsversuch) und dem GV verboten, eine Zahlungsvereinbarung abzuschließen.
Meiner Meinung nach ist hierfür eine 0,3 Gebühr aus 2.000,00 € entstanden, Wert der ZV 6.723,59 €.

Nun hat mir der GV aber vom Gegner Kosten i.H.v. 386,52 € eingezogen, 43,36 € sind hiervon GV-Kosten, 40,69 € Zinsen.

Kann mir einer/eine helfen, wie er auf diese Gebühren kommt?
Erhalte ich für den Antrag, keine Zahlungsvereinbarung abzuschließen, nochmal eine 0,3 aus dem ganzen Wert?

Fragen über Fragen.
silvester
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 787
Registriert: 23.01.2009, 09:07
Beruf: GVPB aD

#2

30.05.2019, 13:33

Die Rechnung des GV kann ich nicht nachvollziehen. Der Schuldner hat wohl eine Teilleistung erbracht. Warum er aber dann vom Gläubiger noch seine Kosten erheben will erschließt sich mir nicht. Mit der Erbringung der Teilleistung ist der Auftrag allerdings nicht erledigt. Der GV hätte die VA abnehmen müssen. Eine Ratenzahlung war nicht gewollt und der Gerichtsvollzieher ist an den Willen des Gläubigers gebunden.

Für einen nicht erteilten Auftrag kann m.E. keine Gebühr erhoben werden.
Dr. House
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 78
Registriert: 18.02.2016, 18:40
Beruf: Gerichtsvollzieher a.D.

#3

30.05.2019, 15:18

Immer schlecht, wenn nur ein Teil des Auftrages bekannt, bzw. der Verfahrensstand unbekannt ist. Also besser keine voreiligen Schlüsse ziehen.

Blöd nur, wenn sich der Gerichtsvollzieher zwar an das "Verbot" (besser fehlendes Einverständnis ;) ) einer Zahlungsvereinbarung hält, der Schuldner aber nicht. Soll er die Teilleistung wieder an den Schuldner zurücküberweisen bzw. die Annahme verweigern??? Die Mandantschaft fände das bestimmt ganz toll. :schock
silvester
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 787
Registriert: 23.01.2009, 09:07
Beruf: GVPB aD

#4

30.05.2019, 18:50

Dem GV war sicher bekannt, dass er Leistungen des Schuldners nicht ablehnen darf. Allerdings hat er damit den Auftrag des Gläubigers nicht erledigt. Dumm gelaufen für den Gläubiger.
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1994
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#5

30.05.2019, 20:25

auzubi hat geschrieben:
29.05.2019, 16:30

Nun hat mir der GV aber vom Gegner Kosten i.H.v. 386,52 € eingezogen, 43,36 € sind hiervon GV-Kosten, 40,69 € Zinsen.

Kann mir einer/eine helfen, wie er auf diese Gebühren kommt?

Der GV wird seine Kosten dir doch bestimmt aufgeschlüsselt haben mit der üblichen Rechnung. Also kannst du doch anhand dessen nachvollziehen, welche Kosten der in Rechnung gestellt hat.

Zum anderen frage ich mich persönlich, ob wirklich eine Zahlungsvereinbarung vom GV mit dem Schuldner geschlossen worden ist, nur weil er einen Einmalbetrag eingezogen hat. Nach meiner Erinnerung teilen die GV dem Gläubiger mit, wenn eine (Raten-)zahlungsvereinbarung getroffen worden ist.

Wurde denn die VA mit abgenommen?
Es steht doch einem Schuldner frei, die VA abzugeben und dennoch einen Teilbetrag zu zahlen.
auzubi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 14.01.2011, 20:11
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar

#6

30.05.2019, 22:09

Sorry, ich habe mich wahrscheinlich in der Arbeit in der Eile ein bisschen zu kurz gehalten.

Der GV hat unseren Antrag erledigt. Ich habe lediglich einen Betrag x überwiesen bekommen, mit dem Hinweis, dem Gegner wurde der Titel ausgehändigt.

Da ich beim Isolvenzverwalter arbeite, müssen wir den Betrag x immer gegenrechnen, damit vom Schuldner nicht zu viel verlangt wurde.
Nun ist es so, dass ich mit dem GV i.S. Hauptforderung und Zinsen total mit den Beträgen übereinstimme, die ich gefordert habe.

Nur bei dem Punkt Gebühren und Kosten komme ich nicht überein mit ihm.

Für den Antrag auf VA bekomme ich doch eine 0,3 aus 2.000 = 64,26 € brutto

eingezogener Betrag 386,52 €
VA-Gebühr 64,26 €
GV-Kosten 43,36 €
Zinsen v. Auftrag bis Zhlg. 40,69 €
Guthaben 238,21 €

Ich weiß nicht, wo dieser hohe Überschuss herkommen sollte.

Antrag war nur VA + keine Zahlungsvereinbarung.
auzubi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 14.01.2011, 20:11
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar

#7

30.05.2019, 22:15

Mein Gedanke war nun, ob er mir vll. für den Antrag "keine Zahlungsvereinbarung" eine 0,3 aus der ganzen ZV-Summe zugesprochen hat und für den Antrag auf VA auch eine 0,3 aus der ganzen ZV-Summe, aber das wäre doch falsch meiner Meinung nach. :pfeif
auzubi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 14.01.2011, 20:11
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar

#8

30.05.2019, 22:19

Das es diese Summe an Kosten und Gebühren ist, weiß ich, da der Gegner die Forderung zur Tabelle unserer Mandantschaft angemeldet hat.
Dr. House
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 78
Registriert: 18.02.2016, 18:40
Beruf: Gerichtsvollzieher a.D.

#9

30.05.2019, 22:27

silvester hat geschrieben:
30.05.2019, 18:50
Dem GV war sicher bekannt, dass er Leistungen des Schuldners nicht ablehnen darf. Allerdings hat er damit den Auftrag des Gläubigers nicht erledigt. Dumm gelaufen für den Gläubiger.
Genau das meinte ich mit den Schnellschüssen ohne Hintergrundwissen. :patsch

Die neuen Einlassungen von @auzubine lässt nun die Sache aus einem ganz anderen Licht betrachten. Was das nun aber mit einer nicht gewollten gütl. Einigung zu tun hat, bleibt mir verborgen.

Tip: Einfach mal Kontakt beim Kollegen aufnehmen
auzubi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 14.01.2011, 20:11
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar

#10

30.05.2019, 22:56

Leider versuch ich es seit 3 Wochen bei ihm telefonisch und per E-Mail erhalte ich auch keine Antwort. Aber wird mir dann wahrscheinlich nicht anderes Übrig bleiben. Ich wollte nur nachfragen, damit ich nicht irgendetwas übersehe. Meine Kollegin ist fest der Meinung, dass ich zweimal eine 0,3 aus dem vollen Wert berechnen darf, aber dagegen sträubt sich mein inneres RVG-Wissen so dermaßen.
Antworten